Kinder PKV | Private Krankenversicherung für Kinder 2024

Krankenversicherung für Kinder / GKV oder PKV
Krankenversicherung für Kinder / GKV oder PKV

Auf einen Blick: Krankenversicherung für Kinder 

  • Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland gilt auch für Kinder.
  • Der Versicherungsstatus eines Kindes hängt vom Versicherungsstatus der Eltern ab.
  • In der privaten Krankenversicherung gibt es keinen Familientarif, daher muss das Kind in einem separaten Tarif versichert werden.
  • Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann das Kind kostenlos familienversichert werden, wenn mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist.
  • Es gibt spezielle Tarife für Kinder, Altersrückstellungen werden bis zum 21. Lebensjahr darin nicht gebildet.
  • Wenn sich die Eltern für die PKV ihrer Kinder entscheiden, dann bleiben die Kinder in der Regel bis zum Abschluss ihrer schulischen Laufbahn in der privaten Krankenversicherung.

Krankenversicherung für Kinder  – GKV oder PKV?

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Jede Person, die in Deutschland lebt, muss entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sein. Dies gilt auch für Kinder. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen und in einigen Fällen sogar die Verpflichtung, das eigene Kind privat zu versichern.

Die Krankenversicherung für Kinder: Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Der Versicherungsstatus eines Kindes hängt nicht immer von der persönlichen Entscheidung der Eltern ab, sondern ist abhängig vom Versicherungsstatus der Eltern (oder des zweiten Elternteils).

In der privaten Krankenversicherung gibt es keinen Familientarif, daher muss das Kind in einem separaten Tarif mit eigenem Beitrag versichert werden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann das Kind hingegen kostenlos familienversichert werden, wenn mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist.

Hinweis beachten

Gesundheitscheck für Kinder

Bei einer privaten Krankenversicherung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, bei der Fragen zum Gesundheitszustand und möglichen Vorerkrankungen gestellt werden.

Kinder unterliegen auch einer Wartezeit von drei Monaten, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Bei bestehenden Behinderungen oder Erkrankungen kann die Aufnahme in die private Krankenversicherung ausgeschlossen oder höhere Beiträge verlangt werden.

Die Gesundheitsprüfung kann vermieden werden, indem das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der privaten Krankenversicherung angemeldet wird. In diesem Fall unterliegt der PKV-Versicherer dem sog. Kontrahierungszwang, das ist die Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes.

Tabelle – Gesetzliche oder private Krankenversicherung für Kinder

Der Versicherungsstatus der Eltern bestimmt den Versicherungsstatus des Kindes. Ob Ihr Kind gesetzlich oder privat versichert ist, hängt somit nicht nur von Ihrer persönlichen Entscheidung ab, sondern der Versicherungsstatus der Eltern (und des zweiten Elternteils) spielt eine ausschlaggebende Rolle. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht dazu:

Elternteil mit höherem GehaltElternteil mit niedrigerem GehaltVerheiratetMögliche Krankenversicherung für das Kind
PKVGKVNeinPKV oder Familienversicherung
GKVPKVNeinPKV oder Familienversicherung
PKVPKVNeinNur PKV möglich
GKVGKVNeinPKV oder Familienversicherung
PKVGKVJaPKV oder freiwillige GKV (keine Familienversicherung möglich)
GKVPKVJaPKV oder Familienversicherung

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung von Kindern

Ein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung von Kindern wird in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Dabei gibt es jedoch eine Höchstgrenze, die im Jahr 2024 bei 403,99 Euro pro Monat liegt.

Beamte erhalten eine staatliche Beihilfe in Höhe von 80 Prozent der Kosten für die private Krankenversicherung ihres Kindes. Selbstständige oder freiberuflich tätige Eltern erhalten keinen Zuschuss und tragen die Kosten selbst.

Nach einer Scheidung ist der unterhaltspflichtige Partner, der ein höheres Einkommen hat, für die Beitragszahlung der privaten Krankenversicherung des Kindes verantwortlich. Ein Wechsel des Kindes von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil weniger als 66.600 Euro brutto pro Jahr verdient.

Es gibt spezielle Tarife für Kinder, die in der Regel günstiger sind und ab etwa 100 Euro pro Monat beginnen. Altersrückstellungen werden bis zum Alter von 21 Jahren nicht gebildet, was ebenfalls zu niedrigeren Beitragssätzen führt.

Kinder bleiben in der Regel bis zum Abschluss ihrer schulischen Laufbahn in der privaten Krankenversicherung. Auch während des Studiums kann das Kind privat versichert bleiben. Sobald es jedoch ins Berufsleben einsteigt und beispielsweise angestellt ist und ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze hat, muss es sich in der Regel gesetzlich versichern.

 

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

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