Sehhilfen Versicherung Kosten | Aktuelle Angebote 2024
Das Wichtigste zur Sehhilfen Versicherung
- Keine GKV-Leistung für Brillen: Wussten Sie, dass die GKV seit 2004 Brillen und Kontaktlinsen nicht mehr übernimmt, außer in speziellen Fällen?
- Private Brillenversicherung: Haben Sie schon über eine private Brillenversicherung nachgedacht, um die Kosten für Sehhilfen abzudecken?
- Erstattungshöhen und -zeiträume: Wie oft benötigen Sie eine neue Brille und welche Erstattungshöhen sind für Sie relevant?
- Versicherungsbedingungen: Kennen Sie die Voraussetzungen, unter denen Ihre Brillenversicherung zahlt, wie eine Veränderung der Sehschärfe um 0,5 Dioptrien?
- Qualität der Brillenversicherung: Achten Sie darauf, ob Ihr Versicherer nur bei Sehschärfenänderungen leistet oder auch regelmäßige Erneuerungen abdeckt?
- Kombinierte Tarife: Wussten Sie, dass Brillenversicherungen oft mit anderen Krankenzusatzversicherungen kombiniert werden?
- Ausschlüsse beachten: Ist Ihnen bewusst, dass Augenlasern meist vom Versicherungsumfang ausgeschlossen ist?
- Sehtests durch GKV: Nutzen Sie die Möglichkeit, dass Sehtests weiterhin eine GKV-Leistung sind und Sie direkt zum Augenarzt gehen können?
Krankenzusatzversicherung für Brillen und Kontaktlinsen
Brillen und Kontaktlinsen werden seit dem Jahre 2004 nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Lediglich für Minderjährige und Personen, die extrem schwere Sehbehinderungen haben, z.B. für Personen, die auf einem Auge blind sind, gibt es in der GKV Ausnahmen.
Wer jedoch regelmäßig eine neue Brille benötigt, weil abzusehen ist, dass die Sehkraft abnimmt, der kann diese finanzielle Lücke mit einer privaten Brillenversicherung schließen. Durch diese besondere private Krankenzusatzversicherung können Brillen und auch Kontaktlinsen versichert werden.
Worauf sollte man bei einer Brillenversicherung achten?
Die Versicherer für eine private Brillenversicherung bieten ihren Versicherungsnehmern die unterschiedlichsten Tarife an. Hierbei sollte man ein besonderes Augenmerk auf die Erstattungshöhen und die Erstattungszeiträume legen.
Aus diesem Grund ist es auch wichtig sich im Vorfeld die Frage zu stellen: wie oft benötige ich eine neue Brille? Nur so können die Kosten der Versicherung und die Kosten einer neuen Sehhilfe gegeneinander abgewogen werden.
Grundsätzlich ist in den Versicherungsbedingungen der Brillenversicherung definiert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine neue Brille durch die Brillenversicherung tragen wird.
Möglich ist dabei, dass nur alle zwei bis drei Jahre die Versicherung für eine neue Brille leistet, oder wenn sich eine deutliche Veränderung der Sehschärfe (Richtwert: 0,5 Dioptrien) ergibt.
Ferner ist bei einer Brillenversicherung deren Qualität ausschlaggebend, z.B. ob der Versicherer nur dann erneut leistet, wenn sich die Sehschärfe verändert? Es kann vorkommen, dass der Versicherer bei einem Neuabschluss für Personen, die bereits eine Brille tragen, einen Risikozuschlag erhebt.
Bei den meisten Versicherern ist es ohnehin nicht möglich, einfach nur eine Brillenversicherung abzuschließen. Sie wird meist mit anderen Leistungen kombiniert, wie beispielsweise mit einer Heilpraktikerversicherung, oder sie ist ein Bestandteil einer Krankenzusatzversicherung für ambulante Leistungen, für Hilfsmittel und Medikamente.
Welche Ausschlüsse gibt es bei der Brillenversicherung?
Grundsätzlich vom Versicherungsumfang ausgeschlossen ist in den meisten Tarifen das Augen lasern. Eine derartige Behandlung muss der Versicherungsnehmer in der Regel in vollem Umfang aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wichtig zu wissen: der Sehtest ist nach wie vor eine Leistung der GKV. Hinzu kommt, dass der Augenarzt immer noch zu den Fachärzten gehört, die der Patient direkt aufsuchen kann, ohne im Vorfeld eine Überweisung durch den Hausarzt zu bekommen.
Wer schreibt hier?
Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.
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