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Private Krankenversicherung / PKV für Angestellte - Jahresarbeitsentgeltgrenze
Private Krankenversicherung / PKV für Angestellte – Jahresarbeitsentgeltgrenze

Private Krankenversicherung / PKV für Angestellte

In jedem Fall sollte der Wechsel in die PKV gut überlegt sein und die Vor- und Nachteile abgewogen werden. In vielen Fällen stellt die private Krankenversicherung eine gute Wahl für Arbeitnehmer dar, denn die Leistungen sind meistens nicht nur besser und umfangreicher als die der gesetzlichen Krankenversicherung, sie können auch noch individuell gewählt werden und dürfen zudem auch nicht gekürzt oder eingeschränkt werden, wie es in der Gesetzlichen Krankenversicherung seit Jahrzehnten kontinuierlich vorgenommen wird.

Mit der PKV kann sich der Versicherungsnehmer einen Krankenversicherungsschutz schaffen, der in allen Belangen zu seinen persönlichen Vorstellungen passt. Ferner lässt sich oft durch die PKV viel Geld sparen.

PKV – die Alternative für Besserverdiener

Angestellte profitieren in der privaten Krankenversicherung (PKV) in erster Linie von den individuellen Leistungen, die in den meisten Fällen besser sind, als die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). 

Hinweis beachten

Allerdings können nicht alle Angestellten in den Genuss der PKV kommen, denn sie steht nur den Arbeitnehmern offen, die eine bestimmte Versicherungspflichtgrenze (die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze, oder kurz JAEG) überschritten haben.

Diese liegt derzeit bei 66.600 Euro für das Jahr 2023. Ist diese Voraussetzung erfüllt, können Arbeitnehmer frei wählen, ob sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben oder ob sie in die private Krankenversicherung wechseln wollen.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird in der Regel laufend erhöht, so dass sie jedes Jahr ansteigt. Somit kann es durchaus passieren, dass Arbeitnehmer die nur knapp oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen und somit in die PKV wechseln können, nach einigen Jahren wieder unter diese Grenze fallen, die in der Zwischenzeit weiter erhöht wurde.

In diesem Fall wären sie wieder gezwungen, sich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Ausnahme: Sie lassen sich auf Antrag von der gesetzlichen Krankenversicherung-Pflicht befreien und können somit dauerhaft in der PKV verbleiben. 

Private Krankenversicherung – Höhere Leistungen und geringere Beiträge

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich in der PKV oft Geld sparen. Während in der GKV die Beiträge am Einkommen, bis zu einer bestimmten Größe, der sog. Beitragsbemessungsgrenze, gemessen werden, richten sich die Beiträge für die PKV nach den Leistungen, die vertraglich vereinbart wurden, sowie nach dem Geschlecht, dem Alter und dem Gesundheitszustand.

Da der Versicherungsnehmer die Leistungen der PKV frei wählen kann, kann er so einen Einfluss auf die Höhe der Beiträge nehmen. Je junger man also in die Private Krankenversicherung einsteigt, desto günstiger ist man krankenversichert.

Daneben besteht in der PKV die Möglichkeit, durch eine Eigenbeteiligung (die sog. Selbstbeteiligung) an den jährlichen Arzt- und Vorsorgekosten, den monatlichen Beitrag geringer zu halten. Ferner ist bei einigen Versicherern der PKV vertraglich geregelt, dass bei Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, ein Teil des Beitrags am Jahresende erstattet wird – die sog. Beitragsrückerstattung (BRE).

Zudem können Angestellte Tarifbausteine zur Beitragsentlastung im Alter abschließen. Durch diese Bausteine werden die Beiträge im Alter deutlich reduziert. Der große Vorteil für Angestellte ist dabei, dass sich der Arbeitgeber (wieder quasi hälftig) an den Kosten für diese Beitragsentlastungs-Tarif beteiligt.

Eine weitere Besonderheit der PKV sind die sog. Altersrückstellungen. Durch sie bleibt die private Krankenversicherung auch im Alter noch bezahlbar. Durch die Altersrückstellungen ist ein stabiler Beitrag für die gesamte Versicherungsdauer gewährleistet.

In der Regel nehmen im Alter die Beschwerden zu, Arztbesuche werden häufiger und auch der Bedarf an Medikamenten nimmt zu. Würden keine Altersrückstellungen bei der PKV gebildet, würde der Versicherer beim einzelnen Versicherungsnehmer im Alter mit den erhobenen Beiträgen nicht mehr auskommen.

Die Folge: Beitragserhöhungen. Diese wiederum sind mit der Rente kaum zu bezahlen. Damit dies nicht der Fall ist, werden die erhöhten Kosten im Alter bereits vom ersten Tag der Versicherung mit einkalkuliert.
Derzeit haben alle Versicherer der PKV mehr als 100 Millionen Euro an Altersrückstellungen gebildet.

Ein Vorteil, an dem das gesetzliche Krankenversicherung- System krankt, da dieses keine Altersrückstellungen vorsieht.

Arbeitgeber zahlt auch Beiträge zur PKV

Schließt ein Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung ab, hat er genauso wie ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer das Recht darauf, dass sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt. Wie auch bei der GKV tragen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge etwa je zur Hälfte.

Allerdings gibt es bei der PKV die Besonderheit, dass der Arbeitgeber höchstens soviel zur privaten Krankenversicherung beisteuern muss, wie er höchstens für einen gesetzlich Versicherten bezahlen müsste. Begründet ist dies darin, dass es in der GKV eine sog. Beitragsbemessungsgrenze gibt.

Dies ist eine Summe, bis zu der höchstens die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Liegt das Einkommen des Angestellten über dieser Beitragsbemessungsgrenze, bleibt der Überschuss sozialversicherungsfrei.

Durch diese Regelung soll auch vermieden werden, dass der bessergestellte Arbeitnehmer sich einen Luxus-Krankenversicherungsschutz schafft, für den der Arbeitgeber bezahlen muss. Ferner soll damit auch Gerechtigkeit für die gesetzlich Versicherten erzielt werden.

Wie funktioniert die PKV Antragstellung?

Bei so vielen Vorteilen wird man schnell misstrauisch und fragt sich natürlich, wo denn der Haken der privaten Krankenversicherung ist. Dieser ist zum einen im Gesundheitszustand des Antragstellers zu finden.

Bevor man von einer Versicherungsgesellschaft in die PKV aufgenommen wird, muss zunächst ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden. Aus den Angaben dieses Fragebogens ergibt sich dann die Entscheidung des Versicherers, ob einem Versicherungsnehmer also Versicherungsschutz gewährt wird, er also in das Versicherten-Kollektiv gelassen wird.

Geht aus dem Gesundheitsfragebogen hervor, dass der Antragsteller bspw. vor nicht allzulanger Zeit eine schwere Erkrankung hatte, dann behält sich die PKV das Recht vor, den Antragsteller abzulehnen.

Ferner kann sie auch bestimmte Leistungen aus dem Leistungskatalog verwehren, wenn bedingt durch den Krankheitszustand des Antragstellers damit zu rechnen ist, dass für den Versicherer sehr hohe Kosten aufkommen würden.

Ist die PKV für Angestellte sinnvoll?

Die PKV eignet sich bei Angestellten für Besserverdiener, die viel Wert auf einen individuellen Versicherungsschutz legen und Lücken schließen wollen, die sich durch zahlreiche Kürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben.

Da die Beiträge nicht nur von den gewünschten Leistungen, sondern auch vom Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand abhängig sind, raten Experten dazu, sich bereits in jungen Jahren mit dem Gedanken des Wechsels in die PKV zu beschäftigen.

Je jünger man ist, desto gesünder ist man in der Regel und desto geringer sind die Beiträge, bei einem lückenlosen und individuellen Versicherungsschutz.

 

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

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