Leistungen in Pflegegrad 5 | Tipps 2024 | Hinweise zum Antrag

Welche Leistungen erhält man in Pflegegrad 5? Welche Voraussetzungen müssen für den Pflegegrad 5 erfüllt sein?
Welche Leistungen erhält man in Pflegegrad 5? Welche Voraussetzungen müssen für den Pflegegrad 5 erfüllt sein?
Wissenswertes zum Pflegegrad 5 in Kürze
  • Schwerste Beeinträchtigung: Pflegegrad 5 kennzeichnet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Personen in diesem Pflegegrad benötigen umfangreiche Hilfe in allen Lebensbereichen.
  • Leistungen: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten ein monatliches Pflegegeld von 947 Euro, Pflegesachleistungen bis zu 2.200 Euro und Unterstützung für stationäre Pflege, Tages- und Kurzzeitpflege sowie Entlastungsbeträge und Zuschüsse für Wohnraumanpassungen.
  • Beantragung: Der Pflegegrad 5 wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach einer Begutachtung ermittelt. Ein formeller Antrag bei der Pflegekasse ist erforderlich, zusammen mit medizinischen Unterlagen.
  • Zuschüsse und Unterstützung: Neben finanzieller Unterstützung für pflegerische Dienstleistungen gibt es Zuschüsse für behindertengerechte Umbaumaßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 Euro. In besonderen Härtefällen können zusätzliche Leistungen gewährt werden.
  • Verbreitung: Etwa 4,9% der Pflegebedürftigen in Deutschland, was rund 245.000 Menschen entspricht, sind im Pflegegrad 5 eingestuft, was die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit darstellt.

Diese Seite im Überblick

Was ist der Pflegegrad 5?

Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad in der deutschen Pflegeversicherung. Er kennzeichnet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Menschen mit Pflegegrad 5 benötigen im Alltag umfassende Unterstützung und sind in ihrer Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung stark eingeschränkt.

Wer erhält den Pflegegrad 5?

Den Pflegegrad 5 erhalten Personen, die bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder ein privates Begutachtungsunternehmen (z.B. MEDICPROOF) mindestens 90 Punkte erreichen. Diese Punktzahl spiegelt den hohen Grad der Beeinträchtigung und den damit verbundenen Pflegebedarf wider.

Tabelle: Pflegegrade nach Punktzahl

PflegegradPunktzahl
00 bis unter 12,5 Punkte
112,5 bis unter 27 Punkte
227 bis unter 47,5 Punkte
347,5 bis unter 70 Punkte
470 bis unter 90 Punkte
590 bis 100 Punkte

Wie wird der Pflegegrad 5 beantragt?

Um den Pflegegrad 5 zu beantragen, muss ein formloser Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Der Antrag kann online, telefonisch oder postalisch eingereicht werden. Benötigt werden neben den persönlichen Angaben des Pflegebedürftigen auch Unterlagen wie Arztberichte und ggf. Bescheinigungen über bereits bestehende Beeinträchtigungen.

Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5

Menschen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf die umfassendsten Leistungen der Pflegeversicherung. Diese sollen ihnen die bestmögliche Unterstützung im Alltag ermöglichen und ihre Lebensqualität verbessern. Zu den wichtigsten Leistungen zählen:

Pflegegeld bei Pflegegrad 5

Das Pflegegeld ist ein monatlicher Geldbetrag, der zur freien Verfügung verwendet werden kann. Mit dem Pflegegeld können Pflegebedürftige selbstbestimmt entscheiden, wie sie ihre Pflege organisieren möchten.

  • Höhe des Pflegegelds in Pflegegrad 5: 947 Euro
  • Kombinationsmöglichkeiten: Das Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Pflegesachleistungen umfassen die Kostenübernahme für professionelle Pflegedienste. Diese können bei der Erledigung von Aufgaben wie Körperpflege, An- und Ausziehen, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung unterstützen.

  • Höhe der Pflegesachleistungen in Pflegegrad 5: 2.200 Euro
  • Kombinationsmöglichkeiten: Pflegesachleistungen können mit Pflegegeld kombiniert werden.

Kombinierte Pflegegeld-Sachleistungen-Kombination

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 können Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel kombinieren. Dies ermöglicht eine individuelle Anpassung der Unterstützung an den jeweiligen Bedarf.

  • Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zur Höchstgrenze der Pflegesachleistungen (2.200 Euro im Jahr 2024).
  • Nicht ausgeschöpfte Beträge aus dem Budget für Pflegesachleistungen können auf das Pflegegeld angerechnet werden.

Stationäre Pflege

Bei besonders hohem Pflegebedarf kann die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig werden. Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Kosten für die Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung.

  • Eigenanteil der Pflegebedürftigen: Pflegebedürftige müssen sich an den Pflegeheimkosten mit einem einkommensabhängigen Betrag beteiligen. Angehörige haften in der Regel nicht für die Pflegekosten.
  • Beratung zur stationären Pflege: Pflegekassen und Sozialämter bieten Beratung zur Auswahl eines geeigneten Pflegeheims an.

Tages- und Kurzzeitpflege

Die Tages- und Kurzzeitpflege bietet eine zeitlich begrenzte Betreuung und pflegerische Versorgung außerhalb der eigenen Häuslichkeit.

  • Tagespflege: Die Tagespflege kann z.B. tagsüber genutzt werden, um pflegende Angehörige zu entlasten.
  • Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege kann z.B. im Urlaub der pflegenden Angehörigen oder nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen werden.
  • Leistungen der Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Tages- und Kurzzeitpflege bis zu einem festgelegten Betrag pro Jahr (teilweise abhängig von der Pflegekasse).

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Betreuungs- und Entlastungsleistungen sollen pflegende Angehörige unterstützen und ihnen Freiräume verschaffen.

  • Beispiele für Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
    • stundenweise Betreuung durch qualifizierte Betreuungskräfte
    • Verhinderungspflege: Übernahme der Pflegekosten, wenn pflegende Angehörige z.B. verreisen müssen
    • niedrigschwellige Betreuungsangebote in der Gruppe
  • Höhe der Leistungen: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Betreuungs- und Entlastungsleistungen bis zu einem festgelegten Betrag pro Jahr (teilweise abhängig von der Pflegekasse).

Zuschuss für behindertengerechte Wohnungsumbauten

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 können bei der Pflegekasse einen Zuschuss für behindertengerechte Umbaumaßnahmen in ihrer Wohnung beantragen.

  • Beispiele für behindertengerechte Umbaumaßnahmen:
    • Verbreiterung von Türen
    • Einbau eines Treppenlifts
    • Umbau des Badezimmers
  • Höhe des Zuschusses: Die Pflegekasse bezuschusst Umbaumaßnahmen bis zu einer festgelegten Höchstgrenze (aktuell 4.000 Euro).

Härtefallleistungen

In besonderen Härtefällen können zusätzliche Leistungen von der Pflegekasse gewährt werden.

  • Beispiele für Härtefälle:
    • außergewöhnlich hoher Pflegebedarf, der die Regelhöchstbeträge der Pflegeversicherung überschreitet
    • besondere Belastungen für pflegende Angehörige

Tabelle: Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5

LeistungBeschreibungHöhe der Leistung (Stand 01.01.2024)
PflegegeldMonatlicher Geldbetrag zur freien Verfügung947 Euro
PflegesachleistungenKostenübernahme für professionelle Pflegedienste2.200 Euro
Kombinierte Pflegegeld-Sachleistungen-KombinationFlexible Kombination von Pflegegeld und PflegesachleistungenBis zur Höchstgrenze der Pflegesachleistungen
Stationäre PflegeÜbernahme der Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung im PflegeheimEinkommensabhängiger Eigenanteil
Tages- und KurzzeitpflegeZeitlich begrenzte Betreuung und Pflege außerhalb der eigenen HäuslichkeitBis zu einem festgelegten Betrag pro Jahr (teilweise abhängig von der Pflegekasse)
Betreuungs- und EntlastungsleistungenUnterstützung für pflegende AngehörigeBis zu einem festgelegten Betrag pro Jahr (teilweise abhängig von der Pflegekasse)
Zuschuss für behindertengerechte WohnungsumbautenZuschuss für Umbaumaßnahmen in der WohnungBis zu 4.000 Euro
HärtefallleistungenZusätzliche Leistungen in besonderen HärtefällenNach Bedarf festgelegt

Übersicht der Leistungen nach Pflegegrad sortiert

LeistungPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld für häusliche Pflege332 €573 €765 €947 €
Pflegesachleistung760 €1.298 €1.612 €1.995 €
Entlastungsbetrag125 €125 €125 €125 €125 €
Kurzzeitpflege (jährlich)1.774 €1.774 €1.774 €1.774 €
Verhinderungspflege (jährlich)1.612 €1.612 €1.612 €1.612 €
Tages- und Nachtpflege689 €1.298 €1.612 €1.995 €
Wohnumfeld-Verbesserung4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €

 

Wie wird der Pflegegrad 5 berechnet?

Die Einstufung in den Pflegegrad 5 erfolgt auf Grundlage eines Begutachtungsverfahrens durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder ein privates Begutachtungsunternehmen.

Die sechs Module des Begutachtungsverfahrens

Das Begutachtungsverfahren stützt sich auf sechs Module, die verschiedene Bereiche der Selbstständigkeit erfassen:

Mobilität:

  • Fähigkeit zur selbständigen Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung.
  • Fähigkeit zur Nutzung von Hilfsmitteln wie Rollator oder Rollstuhl.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:

  • Orientiertheit zu Ort, Zeit und Person.
  • Fähigkeit zur Verständigung und zum angemessenen Verhalten im Alltag.

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:

  • Vorliegen von demenziellen Erkrankungen oder psychischen Beeinträchtigungen.
  • Auswirkungen auf das Sozialverhalten und die Selbstfürsorge.

Selbstversorgung:

  • Fähigkeit zur selbständigen Nahrungsaufnahme, Körperpflege, An- und Auskleiden.
  • Notwendigkeit von Hilfestellung bei der Toilettennutzung.

Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen:

  • Fähigkeit zur Medikamenteneinnahme und Durchführung von Therapiemaßnahmen.
  • Notwendigkeit von Unterstützung bei der Blutzuckermessung oder Insulinspritzen.

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:

  • Fähigkeit zur Haushaltsführung (Einkaufen, Kochen, Wäschepflege).
  • Fähigkeit zur selbständigen Gestaltung sozialer Kontakte und Freizeitaktivitäten.

Punktesystem zur Einstufung in Pflegegrade

Jedes Modul wird anhand festgelegter Kriterien bewertet und mit Punkten versehen. Die Gesamtpunktzahl entscheidet über die Zuordnung zu einem bestimmten Pflegegrad.

Punkteverteilung:

  • Keine Beeinträchtigung: 0 Punkte
  • Geringe Beeinträchtigung: 1 bis 24 Punkte
  • Erhebliche Beeinträchtigung: 25 bis 46 Punkte
  • Schwere Beeinträchtigung: 47 bis 69 Punkte
  • Schwerste Beeinträchtigung: 70 bis 90 Punkte
  • Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen: 91 bis 100 Punkte

Erreichen Pflegebedürftige mindestens 90 Punkte, werden sie dem Pflegegrad 5 zugeordnet.

Wichtig: Das Punktesystem dient als Richtlinie, die individuelle Situation des Pflegebedürftigen steht im Vordergrund der Begutachtung.

Beispiele für die Zuordnung zum Pflegegrad 5

Um die Anwendung der sechs Module des Begutachtungsverfahrens zu verdeutlichen, folgen beispielhafte Beschreibungen von Beeinträchtigungen, die typischerweise zur Einstufung in den Pflegegrad 5 führen können.

Beeinträchtigung der Mobilität:

  • Vollständige Immobilität, dauerhafter Rollstuhlbedarf.
  • Unfähigkeit, die Wohnung ohne fremde Hilfe zu verlassen.

Beeinträchtigung der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten:

  • Schwere Demenz mit Desorientierung und eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit.
  • Fehlendes Verständnis alltäglicher Situationen und Abläufe.

Beeinträchtigung der Selbstversorgung:

  • Vollständige Hilfebedürftigkeit bei der Nahrungsaufnahme, Körperpflege und An- und Auskleiden.
  • Unfähigkeit zur selbständigen Toilettennutzung.

Beeinträchtigung der sozialen Kontakte und Beziehungen:

  • Vollständiger Verlust sozialer Kontakte und Beziehungen.
  • Abhängigkeit von permanenter Betreuung und Beaufsichtigung.

Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Haushaltsführung:

  • Vollständige Hilfebedürftigkeit bei allen Aufgaben der Haushaltsführung.

Beeinträchtigung der Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung:

  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine Pflegekraft erforderlich.
  • Keine Möglichkeit zur selbständigen Gestaltung des Alltags.

Wichtig: Treten bei einem Pflegebedürftigen mehrere der genannten Beeinträchtigungen in ausgeprägter Form auf, ist die Wahrscheinlichkeit einer Einstufung in den Pflegegrad 5 sehr hoch.

Tipps zur Beantragung des Pflegegrads 5

Die Beantragung des Pflegegrads 5 kann für Pflegebedürftige und Angehörige ein wichtiger Schritt sein, um Zugang zu den umfangreichen Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Folgende Tipps können dabei hilfreich sein:

Vorbereitung auf den Begutachtungstermin:

  • Sammeln Sie relevante Unterlagen: Arztberichte, Medikamentenpläne, Bescheinigungen über Behinderungen.
  • Machen Sie sich Notizen: Dokumentieren Sie den Pflegebedarf im Alltag (z.B. Häufigkeit der Hilfeleistungen, Dauer der benötigten Unterstützung).
  • Überlegen Sie sich Gesprächspunkte: Welche Einschränkungen und Beeinträchtigungen belasten Sie im Alltag am meisten?
  • Bitten Sie bei Bedarf um Unterstützung: Lassen Sie sich von Angehörigen oder sozialen Diensten bei der Vorbereitung begleiten.

Mitwirkung bei der Begutachtung:

  • Seien Sie offen und ehrlich: Beschönigen Sie Ihre Situation nicht, schildern Sie den Pflegebedarf realistisch.
  • Begründen Sie Ihre Hilfsbedürftigkeit: Erklären Sie, warum Sie bestimmte Dinge des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig bewältigen können.
  • Stellen Sie Hilfsmittel vor: Zeigen Sie dem Gutachter vorhandene Gehhilfen, Pflegebetten etc.
  • Nutzen Sie die Gelegenheit Fragen zu stellen: Klären Sie Unklarheiten bezüglich der Pflegeleistungen oder des weiteren Vorgehens.

Widerspruchsmöglichkeiten bei Nichtanerkennung des Pflegegrads 5:

  • Prüfungsantrag bei der Pflegekasse stellen: Sollten Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats einen Prüfungsantrag stellen.
  • Gutachten begutachten lassen: Lassen Sie das erstellte Pflegegutachten durch einen unabhängigen Medizinischen Dienst (z.B. MEDICPROOF) überprüfen.
  • Widerspruch einlegen: Bei nachgewiesenen Fehlern im Gutachten können Sie Widerspruch gegen den Pflegebescheid einlegen.
  • Sozialgericht einschalten: Im äußersten Fall kann Klage beim Sozialgericht erhoben werden.

Relevanz des Pflegegrads 5 für Pflegebedürftige und Angehörige

Der Pflegegrad 5 spielt eine entscheidende Rolle für Pflegebedürftige und Angehörige. Durch die umfangreichen Leistungen der Pflegeversicherung kann die Versorgung und Betreuung von Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen deutlich verbessert werden.

Die finanzielle Unterstützung durch das Pflegegeld hilft dabei, die Pflege zu organisieren und die damit verbundenen Kosten zu decken.

Weiterführende Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten

  • Pflegekassen: Die Pflegekassen bieten Beratung zur Beantragung von Pflegegraden und den verfügbaren Leistungen.
  • Soziale Dienste: Soziale Dienste und Pflegestützpunkte unterstützen bei der Organisation der Pflege und vermitteln Hilfs- und Pflegeangebote.
  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege: Verbände wie Caritas, Diakonie und Arbeiterwohlfahrt bieten ebenfalls Beratung und Unterstützung rund um das Thema Pflege.
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das Bundesministerium bietet auf seiner Webseite Informationen zum Thema Pflege.

Schlusswort zum Pflegegrad 5

Die Pflege eines Menschen mit Pflegegrad 5 ist eine große Herausforderung. Neben der körperlichen und emotionalen Belastung auf die pflegende Person entstehen auch organisatorische Aufgaben und bürokratische Hürden.

Nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Informationsquellen und Unterstützungsmöglichkeiten! Informieren Sie sich umfassend über Ihre Rechte und Pflichten im Pflegebereich.

Scheuen Sie sich nicht, bei Fragen und Problemen Kontakt zu den Pflegekassen, sozialen Diensten oder Beratungsstellen aufzunehmen.

Gemeinsam können Sie die bestmögliche Versorgung für den Pflegebedürftigen sicherstellen.

FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegrad 5

Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegedienst?

Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, die auch die Inanspruchnahme von Pflegediensten umfassen können.

Wie hoch ist das Pflegegeld in Pflegegrad 5?

Das Pflegegeld in Pflegegrad 5 beträgt zum Stand 01.01.2024 monatlich 947 Euro.

Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja, Pflegegeld und Pflegesachleistungen können in Pflegegrad 5 flexibel kombiniert werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zur Höchstgrenze der Pflegesachleistungen (2.200 Euro im Jahr 2024).

Muss man im Pflegegrad 5 ins Pflegeheim?

Die Notwendigkeit eines Pflegeheimplatzes hängt vom individuellen Pflegebedarf ab. Grundsätzlich ist die häusliche Pflege auch im Pflegegrad 5 möglich, wenn die pflegende Person entsprechend geschult ist und die räumlichen Gegebenheiten geeignet sind.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und 5?

Der Pflegegrad 4 kennzeichnet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, während der Pflegegrad 5 die höchste Stufe darstellt und eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung beschreibt. Menschen mit Pflegegrad 5 benötigen in der Regel eine umfassendere und häufigere Hilfe im Alltag.

Wie beantragt man den Pflegegrad 5?

Um den Pflegegrad 5 zu beantragen, muss ein formloser Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Der Antrag kann online, telefonisch oder postalisch erfolgen. Wichtig sind die beiliegenden medizinischen Dokumente und eine detaillierte Beschreibung des täglichen Unterstützungsbedarfs.

Welche Rolle spielt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei der Einstufung?

Der MDK ist verantwortlich für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Durch Hausbesuche und Prüfung der eingereichten Unterlagen bewertet der MDK den Grad der Selbstständigkeit und legt den entsprechenden Pflegegrad fest.

Gibt es eine Obergrenze für die Anzahl der Stunden an professioneller Pflege im Pflegegrad 5?

Nein, eine festgelegte Obergrenze für die Anzahl der Stunden an professioneller Pflege gibt es nicht. Der Umfang der Pflegeleistungen richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen. Die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung ist jedoch bis zu einer festgelegten Höchstgrenze begrenzt.

 

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

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