Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung 2025

Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bleiben oder dorthin zurückzukehren, wenn die Versicherungspflicht endet. Diese Entscheidung bringt verschiedene Vorteile, aber auch spezifische Herausforderungen mit sich. Im Folgenden klären wir die wichtigsten Fragen zur freiwilligen Krankenversicherung in der GKV.

Wann ist man freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert?
Wann ist man freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert?

Kurz zusammengefasst: Freiwillig versichert in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

  • Voraussetzungen: Freiwillig versichern können sich Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 Euro) überschreitet, Selbstständige, Freiberufler, Rentner und Studierende, die nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen.
  • Beitragsberechnung: Der Beitrag orientiert sich am Einkommen (z. B. Arbeit, Miete, Kapitalerträge), mindestens jedoch an einem fiktiven Mindesteinkommen von 1.131 Euro. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,7 %.
  • Leistungen: Freiwillig Versicherte erhalten dieselben Leistungen wie pflichtversicherte Mitglieder, inklusive Krankengeld ab der 7. Woche (bei Wahl des allgemeinen Beitragssatzes).
  • Familienmitversicherung: Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Einkommensgrenzen kostenlos mitversichert werden.
  • Unterschied zur PKV: Die Beiträge in der GKV sind einkommensabhängig, während in der PKV Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand entscheidend sind.

Wer kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern?

reiwillig in der GKV versichern können sich alle Personen, die nicht mehr unter die Versicherungspflicht fallen. Dies betrifft verschiedene Gruppen:

  • Arbeitnehmer: Wer im Jahr 2024 mehr als 69.300 Euro brutto verdient, überschreitet die Versicherungspflichtgrenze und kann sich freiwillig in der GKV versichern.
  • Selbstständige und Freiberufler: Da sie nicht unter die Versicherungspflicht fallen, können sie die GKV freiwillig wählen.
  • Rentner: Wer die Voraussetzungen für die „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) nicht erfüllt, hat die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.
  • Studierende: Nach dem 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester endet die Pflichtversicherung, wodurch eine freiwillige Versicherung in Frage kommt.

Voraussetzungen:

  • Der Antrag auf freiwillige Versicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Pflichtversicherung gestellt werden.

Wie hoch sind die Beiträge für freiwillig Versicherte?

Die Beiträge für freiwillig Versicherte hängen vom Einkommen ab. Im Jahr 2024 gelten folgende Beitragssätze:

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
  • Ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeldanspruch): 14,0 %
  • Zusatzbeitrag: durchschnittlich 1,7 % (abhängig von der Krankenkasse)
  • Pflegeversicherung: 3,4 % für Versicherte mit Kindern, 4,0 % für Kinderlose

Das Einkommen, auf dessen Basis die Beiträge berechnet werden, umfasst nicht nur Arbeitseinkommen, sondern auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Renten. Es gibt eine Mindesteinkommensgrenze von 1.131 Euro im Monat, auf die mindestens Beiträge gezahlt werden müssen.

Beitragstabellen für freiwillig Versicherte (2024):

BeitragssatzProzentsatz
Allgemeiner Beitragssatz14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz14,0 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag1,7 %
Pflegeversicherung (mit Kindern)3,4 %
Pflegeversicherung (ohne Kinder)4,0 %

Wie unterscheidet sich die freiwillige GKV von der privaten Krankenversicherung?

Der Hauptunterschied zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV und der privaten Krankenversicherung (PKV) liegt in der Art der Beitragsberechnung. Während in der GKV die Beiträge einkommensabhängig sind, richtet sich der Beitrag in der PKV nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Für gutverdienende Selbstständige und Freiberufler kann die PKV attraktiv sein, da sie individuelle Tarife mit besseren Leistungen bieten kann.

In der GKV hingegen profitieren freiwillig Versicherte von einkommensabhängigen Beiträgen, einer umfangreichen Grundversorgung und der Möglichkeit, Familienmitglieder kostenlos mitzuversichern.

Welche Leistungen stehen freiwillig Versicherten zu?

Freiwillig Versicherte haben Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Pflichtversicherte. Dazu gehören:

  • Ambulante und stationäre medizinische Behandlungen
  • Arzneimittel und Heilmittel
  • Rehabilitationsmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen
  • Krankengeld ab der 7. Woche bei Wahl des allgemeinen Beitragssatzes (14,6 %)

Diese Leistungen sind gesetzlich definiert und werden von den Krankenkassen in gleicher Weise für alle Versicherten angeboten. Der Unterschied liegt lediglich in der Beitragshöhe.

Wie werden die Beiträge für Selbstständige und Freiberufler berechnet?

Für Selbstständige und Freiberufler gelten spezielle Regeln bei der Beitragsberechnung. Der Beitrag richtet sich nach dem gesamten Einkommen, das nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge umfasst.

Selbstständige können wählen zwischen dem allgemeinen Beitragssatz (mit Krankengeldanspruch ab der 7. Woche) und dem ermäßigten Beitragssatz (ohne Krankengeldanspruch). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2024 bei 5.175 Euro monatlich, wodurch der maximale Monatsbeitrag für freiwillig versicherte Selbstständige rund 811 Euro beträgt.

Beitragsberechnung für Selbstständige:

EinkommenBeitrag bei 14,6 % + 1,7 % Zusatzbeitrag
1.500 Euroca. 245 Euro
3.000 Euroca. 490 Euro
5.175 Euro (Beitragsgrenze)ca. 811 Euro

Welche Rolle spielt das Mindesteinkommen für die Beitragsberechnung?

Auch für freiwillig versicherte Personen mit geringem Einkommen gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage. Für das Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 1.131 Euro im Monat. Selbst wenn das tatsächliche Einkommen niedriger ist, wird der Beitrag mindestens auf Basis dieses fiktiven Einkommens erhoben. Diese Regelung stellt sicher, dass auch bei schwankenden oder niedrigen Einnahmen ein gewisser Mindestbeitrag gezahlt wird.

Welche Fristen und Voraussetzungen gelten für den Wechsel zurück in die GKV?

Hinweis beachten - Krankenkassen Wechsel

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Arbeitnehmer, deren Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt, können zurück in die GKV wechseln.
  • Selbstständige, die ihre Selbstständigkeit aufgeben und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, haben ebenfalls die Möglichkeit, zurück in die GKV zu wechseln.

Zu beachten ist, dass der Wechsel in die GKV für Personen über 55 Jahren in der Regel nicht mehr möglich ist, es sei denn, sie waren vorher bereits gesetzlich versichert.

Welche Vorteile bietet die freiwillige Versicherung in der GKV?

Die freiwillige Versicherung in der GKV bietet eine Reihe von Vorteilen. Neben der einkommensabhängigen Beitragsgestaltung ist die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen ein großer Pluspunkt. Anders als in der PKV werden die Beiträge auch im Alter nicht automatisch höher, was insbesondere für Selbstständige und gutverdienende Angestellte eine Absicherung im späteren Leben bedeutet.

Zudem bietet die GKV ein hohes Maß an Leistungssicherheit, da der Leistungsumfang gesetzlich vorgeschrieben ist und sich nicht durch individuelle Vertragsgestaltungen ändert.

Was passiert bei längeren Krankheitspausen?

Für freiwillig Versicherte in der GKV ist der Anspruch auf Krankengeld von großer Bedeutung, insbesondere für Selbstständige. Wer den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % wählt, hat ab der 7. Krankheitswoche Anspruch auf Krankengeld. Dies ist ein wichtiger Schutz vor finanziellen Einbußen bei längerer Krankheit.

Wer hingegen den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % zahlt, verzichtet auf diesen Anspruch und muss für diese Absicherung anderweitig vorsorgen, etwa durch eine private Krankentagegeldversicherung.

Wie kann man die freiwillige GKV Mitgliedschaft kündigen?

Die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Wichtig ist dabei, dass bei der Kündigung eine nahtlose Anschlussversicherung vorliegen muss, entweder in der PKV oder in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse. Andernfalls droht eine Versicherungslücke, die zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen führen kann.

Wer schreibt hier?

Autor Holger

Autor: Holger Vogt
Holger ist seit vielen Jahren im Bereich der Krankenversicherung tätig und befasst sich insbesondere mit den Unterschieden zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Seine Schwerpunkte sind: Private Krankenvollversicherung, private Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung, Krankentagegeld), gesetzliche Krankenkassen und Pflegeversicherung.

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