Berufsunfähigkeitsversicherung mit Basisrente 2025
Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit der Basisrente
Selbstständige und Freiberufler, die im Wege der Basis-Absicherung eine private Rentenversicherung abschließen und mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren, genießen einen zusätzlichen Steuervorteil, denn, sofern der Anteil der Berufsunfähigkeitsabsicherung nicht mehr, als 50 Prozent beträgt, erkennen die Finanzbehörden die BU Beiträge als Sonderausgaben an, so dass sich der Kombivertrag BU mit Basisrente insgesamt steuermindernd auswirkt.
Zum Ausgleich dafür werden jedoch Berufsunfähigkeitsrenten, die später aus einer solchen Kombination bezogen werden, höher besteuert (mit dem sog. Ertragsanteil), als aus einer separaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Beim Abschluss der Versicherung sollte das berücksichtigt und eine entsprechend höhere Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden.
Des Weiteren ist es auch möglich, die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rentenversicherung abzuschließen; dies allerdings hat in erster Linie keine steuerlichen Vorteile, sondern soll mit Hilfe der sog. Beitragsbefreiung den Aufbau der Altersvorsorge auch im Falle einer Berufsunfähigkeit unterstützen.
Wer schreibt hier?
Autor: Steffen Baumann
Steffen beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Bereich der Personenabsicherung und kennt sich insbesondere bestens mit Einkommensabsicherungen aus. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit bei einem Versicherungsunternehmen kennt er sowohl die Sicht einer Versicherung sowie diejenige von Kunden. Seine Schwerpunktthemen sind: Absicherung von Arbeitskraft, Einkommen, Hinterbliebenen, u.a. Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Grundfähigkeiten, Schwere Krankheiten, Risikolebensversicherung.
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