Staatliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit 2024

Was zahlt der Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit
Was zahlt der Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit

Das Wichtigste im Überblick

  • Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt seit 2001 grundsätzlich keine Berufsunfähigkeitsrente mehr.
  • Berufsunfähigkeit wird nun durch eine Erwerbsminderungsrente abgedeckt, welche nur sehr gering ausfällt.
  • Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher unverzichtbar, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten.
  • Selbstständige und Freiberufler haben oft keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Jährlich zahlen Selbstständige und Freiberufler über eine Milliarde Euro in das gesetzliche Rentensystem ein, ohne dass sie im Falle einer Berufsunfähigkeit eine BU-Rente erhalten.

Was zahlt der Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit (BU)?

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt seit dem Jahr 2001 grundsätzlich keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Lediglich Geburtsjahrgänge bis 1960 erhalten diese Rente noch eingeschränkt, wenn sie weniger als 6 Stunden pro Tag in ihrem oder einem vergleichbaren Beruf arbeiten können. Ersetzt wurde die Berufsunfähigkeitsrente durch eine Erwerbsminderungsrente, die zunächst unterstellt, dass bei Berufsunfähigkeit im ausgeübten Beruf jede andere Tätigkeit aufgenommen werden kann. In beiden Fällen fällt die Rente nur sehr gering aus.

Da aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen große Versorgungslücken entstehen, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar, wenn der gewohnte Lebensstandard nicht empfindlich eingeschränkt werden soll. Die Statistiken über die tatsächlichen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung machen es deutlich: Einkommenseinbußen von 50 Prozent und mehr erwarten den Beitragszahler, wenn er seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.

Selbständige, Freiberufler und Unternehmer

Noch dramatischer stellt sich die Situation für Selbstständige und Freiberufler dar. Denn diese Berufsgruppen erhalten häufig überhaupt keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Erschreckend aber wahr: Jedes Jahr zahlen Selbständige, Freiberufler und Unternehmer “umsonst” 1 Mrd. € (Stand 2024) für die Absicherung der Berufsunfähigkeit an das gesetzliche Rentensystem, im Glaube, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit auch eine entsprechende BU-Rente ausgezahlt würde, was aber de facto nicht der Fall ist.

Berufsunfähigkeits-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Hinweis beachtenWer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr viel zu erwarten, wenn er berufsunfähig wird. Nur, wer am Tag weniger als drei Stunden einer Arbeit nachgehen kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 30 bis 35 Prozent des letzten Brutto-Einkommens.

Wer immerhin noch sechs Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die Hälfte, also 14 bis 17 Prozent, und bei einer Arbeitsfähigkeit, die über sechs Stunden am Tag hinaus geht, erhält der Versicherte keine Rente. In welchem Beruf noch eine Arbeitsfähigkeit gegeben ist, das spielt bei der Beurteilung keine Rolle und auch die Frage, ob es überhaupt einen Arbeitsplatz gibt, der diesen Voraussetzungen entspricht, interessiert den Rentenversicherungsträger nicht mehr.

Aber selbst dann, wenn die volle Erwerbsunfähigkeit anerkannt wird, reicht die gesetzliche Rente keinesfalls aus, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Berufsunfähigkeit – Nicht jeder erhält Leistungen

Wer sich im Laufe seines Berufslebens selbstständig gemacht oder eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen hat, genießt in der Regel gar keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung, und zwar auch dann nicht, wenn er über viele Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente ist von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig. So haben nur Versicherte einen Anspruch auf die Rente, die bis zum Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Zudem müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre lang Pflichtbeiträge geleistet worden sein.

Junge Menschen, Freiberufler und Selbstständige haben also in den meisten Fällen keinerlei Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Wer schreibt hier?

Autor Steffen

Autor: Steffen Baumann
Steffen beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Bereich der Personenabsicherung und kennt sich insbesondere bestens mit Einkommensabsicherungen aus. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit bei einem Versicherungsunternehmen kennt er sowohl die Sicht einer Versicherung sowie diejenige von Kunden. Seine Schwerpunktthemen sind: Absicherung von Arbeitskraft, Einkommen, Hinterbliebenen, u.a. Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Grundfähigkeiten, Schwere Krankheiten, Risikolebensversicherung.

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