Erwerbsunfähigkeitsrente | Angebote & Informationen 2024
Erwerbsunfähigkeitsrente – Rente nur noch bei Erwerbsunfähigkeit
Nachdem es eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr gibt, leistet die gesetzliche Rentenversicherung Zahlungen nur noch im Fall der vollen oder teilweisen Erwerbsminderung, und zwar in einem deutlich geringeren Umfang, als noch vor der Rentenreform.
Nur noch rund 17 Prozent des letzten Bruttogehalts erhalten Arbeitnehmer, wenn sie teilweise erwerbsgemindert sind. In diesem Fall können sie noch zwischen drei und sechs Stunden täglich einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Finden sie aber eine solche eingeschränkte Tätigkeit nicht, so verbleibt ihnen nur dieses geringe Einkommen.
Ergibt die Begutachtung des Gesundheitszustandes eine volle Erwerbsminderung, die immer dann vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer nur noch weniger, als drei Stunden am Tag einer Berufstätigkeit nachgehen kann, so hat er einen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von bis zu 34 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens.
Private Vorsorge für Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Wer diese Zahlen liest, dem wird schnell deutlich, dass eine vorzeitige teilweise oder volle Erwerbsunfähigkeit schwerwiegende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen kann. Arbeitnehmer, die nicht auf andere Einkommensquellen zurück greifen können und keine großen Rücklagen gebildet haben, rutschen unter Umständen unter das Sozialhilfe-Niveau ab.
Nur durch eine zusätzliche, private Absicherung kann dieser Gefahr begegnet werden. Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder auch die hochwertigere Berufsunfähigkeitsversicherung sind daher für Arbeitnehmer heutzutage unumgänglich.
Historie zur Erwerbsunfähigkeitsrente – Renten-Regelungen ab 01. Januar 2001
Zum 1.1.2001 wurden die Leistungen der deutschen Rentenversicherung deutlich reduziert. So gibt es seit damals zum Beispiel keine Rente wegen Berufsunfähigkeit mehr und auch Ansprüche auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bestehen seitdem nur noch eingeschränkt in Form von Erwerbsminderungsrente bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. Bis dahin bestanden Ansprüche auf Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn Arbeitnehmer aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr regelmäßig einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder dadurch nicht mehr als damals 630 DM brutto im Monat verdienen konnten. Wer noch selbstständig tätig war, wurde jedoch nicht als erwerbsunfähig anerkannt.
Durch die damalige Rentenreform hat sich der Leistungskatalog des Rentenversicherers zu Ungunsten der Versicherten drastisch verändert. Die Berufsunfähigkeit als Anspruchsgrundlage für eine gesetzliche Rente gibt es nicht mehr. Stattdessen wurde ein zweistufiges System der Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. Erwerbsminderungsrente eingeführt, wobei ältere Arbeitnehmer einen gewissen Vertrauensschutz genießen.
Wer bis zum 1. Januar 2001 das 40. Lebensjahr vollendet hatte, genießt auch heute noch den vollen Berufsschutz, wenn er noch berufstätig ist, und kann daher nicht auf eine andere berufliche Tätigkeit verwiesen werden, wenn Berufsunfähigkeit besteht.
Wann wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt?
Eine Erwerbsminderungsrente, die in einem solchen Fall gezahlt wird, fällt jedoch deutlich geringer aus, als noch vor dem 1. Januar 2001. Sie beträgt lediglich noch die Hälfte der Erwerbsminderungsrente, wenn aufgrund einer Berufsunfähigkeit noch drei bis sechs Stunden täglich einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen werden kann.
Jüngere Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch erhalten nur dann noch eine vorzeitige Rente, wenn sie erwerbsunfähig sind. Das bedeutet, dass der Rentenversicherer sie im Fall der Berufsunfähigkeit auf irgendeine andere Berufstätigkeit verweisen kann, und zwar unabhängig vom Einkommen und von der beruflichen Ausbildung, sogar unabhängig von den Bedingungen am Arbeitsmarkt. Damit gehen unter Umständen schwerwiegende Einkommens-Einbußen und Einschränkungen des Lebensstandards einher.
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