KFZ Versicherungen für Elektroautos | Tipps 2024
Elektrofahrzeuge, einschließlich reiner Elektroautos, Hybride und Plug-in-Hybride, unterliegen der gesetzlichen Versicherungspflicht genau wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
Einige Autoversicherungen offerieren besondere Tarife für Elektroautobesitzer, wobei es wesentlich ist, dass der Versicherungsschutz auch speziell den Akku einschließt. Trotz höherer Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge sind deren Betriebskosten niedrig, und diese Fahrzeugart qualifiziert für staatliche Förderungen.
Was für Elektroautos gibt es?
Als Elektrofahrzeuge gelten diverse Fahrzeugarten, wobei nicht alle als Elektroautos im engeren Sinne klassifiziert werden. Fahrzeuge, die sowohl mit einem Verbrennungsmotor als auch einem Elektromotor ausgestattet sind, werden als Hybridautos bezeichnet. Diese können zeitweise rein elektrisch oder mit elektrischer Unterstützung fahren, wobei der Akku durch einen Generator während des Bremsens oder auf abschüssigen Strecken geladen wird.
Plug-in- und Vollhybridautos
Vollhybride sind spezifische Hybridautos, deren Akkus ausschließlich durch beim Bremsen oder Bergabfahren erzeugte Energie geladen werden. Sie weisen eine beschränkte elektrische Reichweite von etwa ein bis vier Kilometern auf, je nach Modell und Fahrweise, und sind in der Anschaffung nicht erheblich teurer als traditionelle Verbrennungsfahrzeuge.
Plug-in-Hybride haben größere Akkus und können zu Hause an einer Steckdose oder einer festen Ladestation, der sogenannten Wallbox, geladen werden. Sie bieten eine größere elektrische Reichweite, die bis zu 50 Kilometer pro Ladung betragen kann. Diese Fahrzeugvariante ist jedoch in der Regel aufgrund des größeren Akkus teurer als Vollhybride.
Reine Elektroautos
Reine Elektroautos werden ausschließlich durch elektrische Energie aus ihren Akkus angetrieben. Diese Akkus sind größer und schwerer, was den Fahrzeugpreis erhöht. Fahrzeuge mit kleineren Akkus sind günstiger, haben jedoch eine geringere Reichweite, die weniger als 200 Kilometer pro Ladung betragen kann.
Erforderliche Versicherungen für Elektroautos
Für die Zulassung eines Elektroautos (E-Auto) ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung notwendig, welcher durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erbracht wird.
E-Auto Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung für E-Autos unterscheidet sich nicht signifikant von der für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Der Hauptunterschied liegt in der Fahrzeugteilversicherung, wobei dem Akku des E-Autos eine zentrale Bedeutung zukommt. Da der Wert eines Akkus zwischen 10.000 und 15.000 Euro liegt, ist es essenziell, dass die Versicherungssummen dies angemessen berücksichtigen.
Schäden durch Marderbisse an der Verdrahtung sind auch bei Elektroautos möglich. Einige Versicherungen haben die Obergrenzen für Entschädigungen in solchen Fällen erhöht, in manchen Fällen bis zu 20.000 Euro. Diese Summen decken nicht nur die unmittelbaren Schäden durch den Marderbiss, sondern auch daraus resultierende Folgekosten. Optimalerweise sollte die Versicherung allgemein für Schäden durch Tierbisse aufkommen, nicht nur für solche, die durch Marder verursacht wurden.
Teilkasko- noch Vollkaskoversicherung für E-Autos
Obwohl weder Teilkasko- noch Vollkaskoversicherung gesetzlich vorgeschrieben sind, können diese aufgrund des in der Regel höheren Wertes von E-Autos im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren als ratsam betrachtet werden.
Aufgrund der Seltenheit günstiger gebrauchter E-Autos und der höheren Kosten, die insbesondere bei Totalverlust entstehen können, ist es empfehlenswert, neben der Haftpflichtversicherung auch eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Für Fahrzeuge, die jünger als zwei Jahre sind, sollte besonderes Augenmerk auf Tarife gelegt werden, die eine Neuwerterstattung oder, im Falle eines Gebrauchtwagens, eine Kaufpreiserstattung für bis zu zwei Jahre nach dem Erwerb bieten.
Weniger vorteilhafte Versicherungsangebote leisten nur in den ersten sechs Monaten nach der Erstzulassung, danach wird nur noch der Zeitwert erstattet.
Der Akku eines E-Autos muss speziell abgesichert werden
Das Risiko einer Akku-Explosion oder eines Überspannungsschadens durch Blitzeinschlag stellt ein Sonderrisiko für Elektrofahrzeuge dar, welches Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren nicht aufweisen. Dieses Risiko sollte durch die Versicherungspolice abgedeckt sein. Zudem sind Ladestationen und Ladekabel mit weiteren Risiken verbunden, die bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren nicht relevant sind. Entsprechend sollte der Versicherungsschutz für Elektrofahrzeuge auch Beschädigung oder Diebstahl von Ladestationen und Ladekabeln abdecken.
Es ist wichtig zu prüfen, ob der Akku bereits in der Grundversicherung enthalten ist oder durch einen zusätzlichen Baustein abgesichert werden muss. Einige Versicherungsanbieter offerieren keine spezifischen Elektroauto-Versicherungen, sodass Kfz-Halter einen Standardtarif mit einem zusätzlichen Baustein für spezifische Risiken von Elektroautos, wie dem Akku, nutzen müssen.
Beim Abschluss einer Elektroauto-Versicherung sollten Halter auf bestimmte Vertragsklauseln achten, die den einzigartigen Anforderungen dieser Fahrzeugklasse entsprechen. Dazu gehören:
Brandschäden: Nicht nur Schäden am Fahrzeug selbst, sondern auch Schäden Dritter, die durch einen Fahrzeugbrand verursacht werden, sollten versichert sein. Dies ist insbesondere relevant, wenn beispielsweise eine öffentliche Ladestation während des Ladevorgangs durch einen Brand beschädigt wird.
Akkuschäden: Der Akku stellt mit einem Wert von mehreren Tausend Euro die kostspieligste Komponente eines Elektroautos dar und sollte dementsprechend versichert sein. Wichtig ist hierbei die Abdeckung von Schäden durch Überspannung, Blitzschlag und Bedienungsfehler.
Abschleppen: Wenn das Elektroauto abgeschleppt werden muss, besteht das Risiko einer Beschädigung des Akkus durch unsachgemäße Handhabung. Dieses Risiko sollte ebenfalls durch die Versicherungspolice abgedeckt sein.
Hinweis: Einige Fahrzeughersteller bieten Leasing- oder Mietverträge für Akkus an. In diesen Fällen ist es ratsam, sich beim Händler zu erkundigen, ob der Akku bereits durch den Hersteller versichert ist. Ist dies der Fall, können spezielle Akku-Klauseln in der Versicherung möglicherweise entfallen, was zu einer Kostenersparnis führen kann.
Kosten der E-Auto Versicherung
Die Versicherungskosten für Elektroautos müssen nicht zwangsläufig höher sein, wie erste Analysen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) zeigen. Die Untersuchungen weisen darauf hin, dass Elektroautos weder häufiger noch kostspieligere Schäden verursachen als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
Obwohl Bilder von brennenden Elektroautos, deren Akkus Feuer fangen, spektakulär sind, treten diese Vorfälle nicht häufiger auf als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren.
Die Versicherungsprämie für Elektroautos wird, ähnlich wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, anhand verschiedener Faktoren berechnet. Dazu gehören der Zulassungsbezirk, die Typklasse des Fahrzeugs, der Schadensfreiheitsrabatt sowie individuelle Merkmale des Versicherungsnehmers, wie:
- Jährliche Fahrleistung
- Berufsstand und Berufsgruppe
- Alter
- Vorhandene Kinder unter 16 Jahren im Haushalt
- Besitz einer BahnCard oder eines Jahrestickets für den öffentlichen Nahverkehr
- Ort, an dem das Fahrzeug nachts abgestellt wird
- Besitz von Immobilien
- Absolvierung eines Sicherheitstrainings
- Verzicht auf die Wahl einer freien Werkstatt
Bezüglich der finanziellen Aspekte von Elektroautos sind sowohl Mehrkosten als auch finanzielle Anreize zu berücksichtigen. Elektrofahrzeuge sind in der Anschaffung oft teurer als vergleichbare Modelle mit Verbrennungsmotoren.
Zuschüsse vom Staat
Um die Anschaffung von Elektrofahrzeugen attraktiver zu gestalten, gibt es verschiedene staatliche Vergünstigungen:
Kaufprämie: Für reine Elektrofahrzeuge besteht eine Kaufprämie von 4.000 Euro, die jeweils zur Hälfte vom Fahrzeughersteller und vom Staat getragen wird. Diese Prämie ist online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragbar und gilt für Neuwagen bis zu einem Preis von maximal 60.000 Euro, solange der Fördertopf mit einem Volumen von 1,2 Milliarden Euro nicht erschöpft ist.
Dienstwagen- und Kfz-Steuer: Elektroautos, die als Dienst- oder Firmenwagen genutzt werden, unterliegen einer reduzierten Besteuerung des geldwerten Vorteils von monatlich 0,5 Prozent des Listenpreises (statt regulär 1,0 Prozent). Zudem sind Elektrofahrzeuge für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Lokale Zuschüsse: Einige lokale Behörden oder Energieversorger bieten Zuschüsse für die Installation von Ladestationen an.
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