Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 – alle Regeln, Zulagen, Rechenbeispiele und was das für Ihre Altersvorsorge bedeutet

Diese Seite im Überblick

Deutschland bekommt ab dem 1. Januar 2027 eine grundlegend neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Die Riester-Rente – seit 2002 in Kraft, seit Jahren gescheitert und von Verbraucherschützern, Finanzexperten und der Politik gleichermaßen kritisiert – wird durch das Altersvorsorgedepot abgelöst. Der Bundestag hat das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge Ende März 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen, der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Kernbotschaft: Erstmals können Sparer staatlich gefördert direkt in ETFs und Fonds investieren – ohne teuren Versicherungsmantel, ohne Beitragsgarantie, und mit erheblich höheren Zulagen als bisher. Erstmals sind auch Selbstständige förderberechtigt. Die lebenslange Verrentungspflicht, die Riester so unattraktiv gemacht hat, entfällt. Stattdessen ist ein flexibler Auszahlungsplan möglich.

Gleichzeitig gilt: Nicht für jeden ist das neue System besser als das alte. Wer einen guten Riester-Vertrag hat und ihn falsch behandelt, kann Tausende Euro verlieren. Und für Familien mit vielen Kindern und geringem Einkommen kann der Wechsel sogar nachteilig sein. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie über das neue Altersvorsorgedepot wissen müssen – mit Rechenbeispielen, Tabellen und klarer Orientierung für verschiedene Lebenssituationen.

Das Altersvorsorgedepot ab 2027 – die wichtigsten Fakten

Riester-Nachfolge · ETF-Depot · Neue Zulagen · Frühstart-Rente für Kinder

📋 Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick: Start: 1. Januar 2027 · Grundzulage: bis 540 € / Jahr (50 Cent je € bis 360 €; danach 25 Cent bis 1.800 €) · Kinderzulage: bis 300 € pro Kind / Jahr · Frühstart-Rente: 120 € / Jahr staatlich für Kinder ab 6 Jahren · Förderhöchstbetrag Eigenbeitrag: 1.800 € / Jahr · Maximale Einzahlung insgesamt: 6.840 € / Jahr · Auszahlung ab 65 (neu: bisher 62!) · Kein Versicherungsmantel, direkte ETF-Anlage möglich · Auch Selbstständige förderberechtigt · Bestehende Riester-Verträge: Bestandsschutz, kein Zwang zum Wechsel

✅ Das ist besser als Riester

  • Direkte ETF-Anlage ohne Versicherungsmantel
  • Deutlich höhere Zulagen (bis 540 €/J. statt 175 €)
  • Kein Beitragsgarantie-Korsett → höhere Renditechancen
  • Flexibler Auszahlplan statt Zwangsverrentung
  • Erstmals auch Selbstständige förderberechtigt
  • Steuerfreies Rebalancing im Depot möglich

⚠️ Achtung: Neue Einschränkungen

  • Auszahlungsalter auf 65 angehoben (von 62)
  • Kein Zugriff vor 65 ohne Förderrückzahlung
  • Auszahlung muss vor 70 beginnen
  • Geringverdiener mit Kindern: Riester kann besser sein
  • Keine garantierten Auszahlungen (kein Garantieprodukt)
  • Im Alter voll steuerpflichtig
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✔ Riester vs. Altersvorsorgedepot · Wechseloptionen · Frühstart-Rente · Steueroptimierung

Warum die Riester-Rente scheiterte – und was das Altersvorsorgedepot besser macht

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um die schrittweise Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus abzufangen. Die Idee war gut – die Umsetzung nicht. Drei Jahrzehnte lang litt das System unter denselben Strukturproblemen: Erstens die Beitragsgarantie, die vorschrieb, dass bei Rentenbeginn mindestens alle eingezahlten Beiträge plus Zulagen garantiert vorhanden sein mussten. Diese Garantie zwang Anbieter dazu, einen Großteil des Kapitals in sehr sichere, aber renditearme Anlagen zu stecken – statt in Aktien und ETFs. Das Ergebnis waren mickrige Renditen.

Zweitens die Verrentungspflicht: Mindestens 30 % des Kapitals mussten bei Rentenbeginn in eine lebenslange Versicherungsrente umgewandelt werden. Versicherungen, die eine lebenslange Rentenzahlung garantieren, sind teuer – und rechnen sich oft erst ab einem sehr hohen Lebensalter. Wer vor 95 stirbt, hat oft deutlich weniger bekommen, als er eingezahlt hat.

Drittens die Bürokratie und Intransparenz: Riester-Verträge waren in ihrer Förderstruktur komplex, der Aufwand für den Antrag war hoch, und der Mindestbeitrag für die volle Förderung war an das Bruttoeinkommen gekoppelt. Das abschreckende System führte dazu, dass viele Berechtigte die Förderung nie vollständig ausschöpften.

Das Altersvorsorgedepot löst alle drei Kernprobleme. Keine Beitragsgarantie mehr – damit ist volle Aktienanlage möglich. Keine Verrentungspflicht mehr – flexible Auszahlpläne werden zugelassen. Deutlich einfachere Förderstruktur mit klaren Prozentzulagen – einkommensunabhängig und transparent.

Die neue Förderstruktur: So funktionieren die Zulagen im Altersvorsorgedepot

Das Herzstück des neuen Systems ist eine beitragsproportionale Förderung – je mehr Sie einzahlen, desto mehr Zulage erhalten Sie, bis zu einer klaren Obergrenze. Die Förderstruktur ist dreistufig:

Eigenbeitrag pro JahrStaatliche ZulageMaximale Zulage für diese StufeAnmerkung
0 – 360 €50 Cent je € (50 %)180 € / JahrErste Stufe – höchste Förderquote
361 – 1.800 €25 Cent je € (25 %)360 € / JahrZweite Stufe
Maximal gefördert: 1.800 €Gesamtzulage: 540 €= 30 % Förderquote auf 1.800 €Bei 1.800 € Eigenanteil: insgesamt 2.340 € im Depot
1.801 – 6.840 €0 € ZulageKein Zulagenanspruch – aber: Steuerstundungsvorteil (keine Abgeltungssteuer in Ansparphase)

Quelle: Altersvorsorgereformgesetz, verabschiedet Bundestag März 2026. Mindestbetrag für Förderung: 120 € / Jahr. Maximale Gesamteinzahlung (Eigenbeitrag + Zulagen): 6.840 € / Jahr.

Dazu kommen die Kinderzulagen für jedes kindergeldberechtigte Kind: bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage ist bereits ab einem Eigenbeitrag von 300 Euro (25 Euro / Monat) erreichbar. Das ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber Riester, wo die Kinderzulage von 185–300 Euro ebenfalls verfügbar war, aber von einem bestimmten Mindestbeitrag abhing.

Zusätzlich zur direkten Zulage gibt es weiterhin die steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug: Die Einzahlungen (Eigenanteil plus Zulage) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch – wählt also automatisch die für den Steuerpflichtigen vorteilhaftere Option zwischen direkter Zulage und Steuerersparnis.

💡 So wirkt die Günstigerprüfung für Gutverdiener.

Anna, 38, zahlt 1.800 € Eigenbeitrag ins Altersvorsorgedepot. Grundzulage: 540 €. Gesamtbetrag im Depot: 2.340 €. Anna hat einen Grenzsteuersatz von 42 %.

Das Finanzamt berechnet: Steuerersparnis auf 2.340 € (Eigenbeitrag + Zulage) bei 42 %: ca. 983 €. Minus: bereits gewährte Zulage (540 €) = tatsächliche Steuererstattung zusätzlich: ca. 443 €.

Gesamtförderung Anna: 540 € Zulage + 443 € Steuererstattung = 983 € pro Jahr. Das entspricht einer Förderquote von über 54 % auf den eigenen Beitrag. Effektiv zahlt Anna von 1.800 € Eigenbeitrag nur ca. 817 € netto – der Rest kommt vom Staat.

Alle Förderberechtigten ab 2027 – eine deutliche Erweiterung gegenüber Riester

Einer der bedeutendsten Fortschritte ist die drastische Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises. Riester war vor allem auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte ausgerichtet – Selbstständige waren weitgehend ausgeschlossen. Das neue System öffnet die Förderung für nahezu alle Erwerbstätigen.

PersonengruppeRiester (alt)Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer✔ Ja✔ Ja
Beamte✔ Ja✔ Ja
Selbstständige und Freiberufler✗ Weitgehend ausgeschlossen✔ Ja – NEU!
Auszubildende✔ Ja✔ Ja
Eltern in Elternzeit✔ Ja✔ Ja
Empfänger Arbeitslosengeld I✔ Ja✔ Ja
Empfänger Bürgergeld / GrundsicherungEingeschränktEingeschränkt (noch in Klärung)
Nicht erwerbstätige Ehepartner (mittelbarer Anspruch)✔ Ja (175 € pauschale Zulage)Max. 175 € Grundzulage, keine proportionale Förderung

Die drei Produktvarianten des Altersvorsorgedepots ab 2027

Innerhalb des neuen Systems gibt es nicht ein einziges Produkt, sondern drei Varianten – je nach Risikobereitschaft und Wunsch nach Selbststeuerung.

Variante 1: Altersvorsorgedepot ohne Garantie (Renditemaximum)

Dies ist die renditeorientierte Variante: Sie investieren direkt in ETFs und Fonds, mit einer Aktienquote von bis zu 100 %. Keine Beitragsgarantie, keine Mindestauszahlung. Dafür die höchsten historischen Renditechancen. Der MSCI World hat über jeden 15-Jahres-Zeitraum seit 1970 eine positive Rendite erzielt. Diese Variante eignet sich für alle mit einem Anlagehorizont von mindestens 15 Jahren bis Renteneintritt. Für jüngere Sparer ist sie die nahezu eindeutige Empfehlung der unabhängigen Finanzexperten.

Variante 2: Das Standarddepot (staatlich empfohlene Einstiegslösung)

Jeder Anbieter ist verpflichtet, ein Standardprodukt anzubieten. Das Standarddepot besteht aus zwei vorausgewählten Fonds – einem risikoärmeren und einem chancenreicheren. Es ist auf Einsteiger ausgerichtet, die sich nicht selbst um die Fondsauswahl kümmern wollen. Die Effektivkosten sind beim Standardprodukt auf maximal 1 % pro Jahr gedeckelt – ein wichtiger Verbraucherschutz, da hohe Kosten über Jahrzehnte einen erheblichen Teil der Rendite auffressen. Stiftung Warentest bewertet diesen Kostendeckel als Fortschritt, hält 1 % aber weiterhin für zu hoch im Vergleich mit einem günstigen ETF-Sparplan (Kosten < 0,2 % p. a. möglich). Zusätzlich zum privatwirtschaftlichen Standarddepot soll ein öffentlicher Träger (konkrete Details noch offen) ein eigenes Standarddepot bereitstellen – als Benchmark und Orientierung für alle anderen Anbieter.

Variante 3: Garantieprodukte (für sicherheitsorientierte Sparer)

Für Menschen mit höherem Sicherheitsbedürfnis bleibt weiterhin der Abschluss eines Garantieprodukts möglich. Diese Produkte garantieren 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge bei Rentenbeginn – ähnlich dem alten Riester-System. Die Renditeerwartung ist entsprechend geringer. Da die meisten bisherigen Riester-Produkte genau das waren, ist diese Variante eher für diejenigen geeignet, die wirklich keine Kursschwankungen ertragen können oder wollen.

Die Frühstart-Rente: staatliche Altersvorsorge für Kinder ab 6 Jahren

Neben dem Altersvorsorgedepot für Erwachsene bringt die Reform eine weitreichende Neuerung: die Frühstart-Rente. Der Staat zahlt für jedes Kind ab dem vollendeten 6. Lebensjahr 10 Euro monatlich (120 Euro jährlich) in ein individuelles Altersvorsorgedepot ein. Diese staatliche Einzahlung läuft bis zum 18. Geburtstag des Kindes – komplett unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Merkmal der Frühstart-RenteDetails
Staatliche Einzahlung10 € / Monat = 120 € / Jahr pro Kind
BeginnAb Vollendung des 6. Lebensjahres, jahrgangsweise (Start: 2026 mit Geburtsjahr 2020)
Ende staatlicher Einzahlungen18. Geburtstag des Kindes
Gesamtdauer staatlicher Förderung12 Jahre × 120 € = 1.440 € staatlicher Beitrag insgesamt
Einkommensabhängig?Nein – für alle Kinder unabhängig vom Elterneinkommen
Elternbeiträge möglich?Ja – Eltern, Großeltern, andere können zusätzlich einzahlen und das Depot aufstocken
Auffanglösung ohne ElternbeteiligungStaatliche Beiträge fließen automatisch über die Bundesbank; Eltern können jederzeit nachträglich Depot eröffnen und Guthaben übertragen lassen
Nach dem 18. GeburtstagDepot bleibt bestehen; kann als reguläres Altersvorsorgedepot mit eigenen Einzahlungen weitergeführt werden

💡 Rechenbeispiel Frühstart-Rente: Wie viel ist mit 67 drin?

Lena wird im Jahr 2020 geboren. Ab 2026 (mit 6 Jahren) erhält sie die staatliche Frühstart-Förderung. Staatliche Einzahlung: 120 € / Jahr über 12 Jahre = 1.440 € Gesamtbeitrag vom Staat. Angenommene Rendite: 7 % p.a. (historisch konservative Schätzung für breit gestreuten Aktien-ETF).

Bis zum 18. Geburtstag (2038) angewachsenes Kapital aus dem staatlichen Beitrag: ca. 3.100 €.

Lena übernimmt das Depot ab 18 und spart selbst weiter – sagen wir 150 € / Monat (1.800 € / Jahr) + die 540 € Grundzulage = 2.340 € / Jahr investiert von 18 bis 67 (49 Jahre), 7 % Rendite.

Endkapital bei 67: ca. 720.000–780.000 €. Davon aus der staatlichen Frühstartförderung allein: ca. 44.000 € angewachsen (auf die 12 × 120 € staatlicher Beitrag). Das Frühstart-Depot ist buchstäblich das stärkste Rentengeschenk, das eine Gesellschaft ihren Kindern machen kann.

Ansparphase, Auszahlphase und Besteuerung: Was gilt wann?

PhaseRegelungSteuerliche Behandlung
AnsparphaseEinzahlungen in ETFs/Fonds; keine vorzeitige Entnahme vor 65 ohne FörderrückzahlungKeine Abgeltungssteuer auf Gewinne und Dividenden. Steuerfreies Rebalancing möglich. Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung).
RentenbeginnFrühestens ab 65; spätestens ab 70 muss Auszahlung beginnenÜbergang in Auszahlphase
AuszahlphaseWahlweise: lebenslange Leibrente, Zeitrente bis 85/95 Jahre, oder flexibler AuszahlplanVolle Besteuerung mit persönlichem Einkommensteuersatz (nachgelagerte Besteuerung). Gesamte Auszahlung wird besteuert – nicht nur Ertragsanteil.
VererbungBei Auszahlplan: nicht ausgezahltes Restguthaben ist vererbbar. Bei Leibrente mit Rentengarantiezeit (10 oder 20 Jahre): Auszahlungen bis Garantiezeitende vererbbar.Steuerpflichtig beim Erben
Vorzeitige EntnahmeVor 65: alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werdenVollständige Förderrückzahlung – sofortige Besteuerung der Erträge

Der Steuerstundungseffekt in der Ansparphase ist dabei ein enormer Vorteil. Bei einem normalen ETF-Depot fällt auf realisierte Kursgewinne und Dividenden jährlich Abgeltungssteuer an (25 % + Soli). Im Altersvorsorgedepot wird das vermieden – das gesamte Brutto-Kapital bleibt investiert und kann den Zinseszinseffekt maximal entfalten. Über 30–40 Jahre Laufzeit kann das einen Unterschied von Zehntausenden Euro bedeuten.

Der große Vergleich: Riester-Rente vs. Altersvorsorgedepot ab 2027

KriteriumRiester-Rente (alt)Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Grundzulage (max.)175 € / Jahr540 € / Jahr (+209 %)
Kinderzulage pro Kind185–300 €Bis 300 €
FörderstrukturKomplex, einkommensabhängigEinfach, beitragsproportional, einkommensunabhängig
BeitragsgarantiePflicht (100 % Garantie) → niedrige RenditeKeine (Depot ohne Garantie) → hohe Renditechancen
AnlageformÜberwiegend Versicherungen, wenig Aktienanlage möglichDirekt in ETFs/Fonds, bis 100 % Aktienquote möglich
VersicherungsmantelMeist vorhanden → hohe KostenKein Versicherungsmantel notwendig
KostenOft 1,5–3 % Effektivkosten p.a.Standarddepot max. 1 % (Deckel); ETF-Depot kann deutlich günstiger sein
FörderberechtigungArbeitnehmer, Beamte – Selbstständige weitgehend ausgeschlossenAlle Erwerbstätigen incl. Selbstständige
Auszahlungsalterab 62ab 65 (angehoben!)
VerrentungspflichtMind. 30 % in lebenslange Rente (Pflicht)Keine Pflicht – flexibler Auszahlplan bis 85/95 Jahre möglich
VererbungBei Versicherungsrente: nichts vererbbarBei Auszahlplan: Restguthaben vererbbar
Steuer in AuszahlphaseVoll steuerpflichtig (nachgelagert)Voll steuerpflichtig (nachgelagert)
Neuabschlüsse nach 2026Nicht mehr möglichAb 1. Januar 2027 verfügbar

Konkrete Rechenbeispiele: Was bringt das Altersvorsorgedepot in verschiedenen Situationen?

Welche Förderungen es in welchen Situationen gibt, können Sie den folgenden Beispielen entnehmen.

Beispiel 1: Berufseinsteiger, 27 Jahre, ledig, 40.000 € Bruttoeinkommen

Jonas zahlt monatlich 150 € (= 1.800 € / Jahr) in sein Altersvorsorgedepot. Er erhält die volle Grundzulage: 540 € / Jahr. Gesamtinvestiert: 2.340 € / Jahr. Da sein Grenzsteuersatz bei 25 % liegt, ergibt die Günstigerprüfung: 2.340 € × 25 % = 585 € Steuerersparnis, minus 540 € bereits gewährte Zulage = 45 € zusätzliche Steuererstattung. Gesamtförderung Jonas: 540 € + 45 € = 585 € pro Jahr = 32,5 % auf seinen Eigenbeitrag.

Über 40 Jahre (bis 67) mit 7 % p.a. Rendite: Eigeninvestitionen 1.800 € + Zulage 540 € = 2.340 €/Jahr. Endkapital: ca. 490.000–510.000 €. Davon entfallen auf die staatliche Förderung (540 € × 40 Jahre angewachsen): ca. 115.000 €.

Beispiel 2: Familie mit zwei Kindern, 35 Jahre, 60.000 € Brutto

Sarah und ihr Partner Markus haben zwei Kinder (7 und 10 Jahre). Sarah zahlt 1.800 € / Jahr ins Depot. Grundzulage: 540 €. Kinderzulage für 2 Kinder: 2 × 300 € = 600 €. Gesamtzulage: 1.140 € / Jahr. Gesamtinvestiert in Depot: 2.940 € / Jahr. Effektive staatliche Förderquote auf Sarahs Eigenbeitrag: 63 %. Die volle Kinderzulage ist bereits ab 600 € Jahreseigenbeitrag (50 €/Monat) erreichbar.

Günstigerprüfung bei 33 % Grenzsteuersatz: 2.940 € × 33 % = 970 €. Minus 1.140 € Zulage: kein Steuerbonus, da Zulage vorteilhafter. Sarah wählt die direkte Zulage. Gesamtförderung: 1.140 € / Jahr – eine der attraktivsten Förderquoten am gesamten deutschen Vorsorgeproduktmarkt.

Beispiel 3: Selbstständiger, 42 Jahre, 80.000 € Jahreseinkommen (NEU: erstmals förderberechtigt)

Thomas ist Unternehmensberater und war bisher von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Ab 2027 ist er förderberechtigt. Er zahlt 1.800 € / Jahr. Grundzulage: 540 €. Grenzsteuersatz: 42 %. Günstigerprüfung: 2.340 € × 42 % = 983 €. Minus 540 € Zulage = 443 € zusätzliche Steuererstattung. Gesamtförderung: 983 € / Jahr. Thomas zahlt effektiv nur noch ca. 817 € netto aus eigener Tasche für 2.340 € Depot-Investment – Förderquote: 46 %.

Er kann zusätzlich bis zu 6.840 € / Jahr einzahlen. Der Betrag über 1.800 € fließt ohne Zulage, aber mit dem Steuerstundungseffekt (keine Abgeltungssteuer in Ansparphase). Bei einer Investition von 5.000 € / Jahr (ohne Förderung) spart Thomas über 25 Jahre durch den fehlenden Abgeltungsteuerabzug ca. 8.000–12.000 € an Steuern im Vergleich zu einem normalen Depot.

Beispiel 4: Geringverdienerin mit drei Kindern – hier lohnt Riester besser

Maria, 32, Teilzeit, 18.000 € Brutto, drei Kinder. Sie hat einen bestehenden Riester-Vertrag. Bei Riester benötigt sie nur 60 € Mindesteigenbeitrag für die volle Förderung (Grundzulage 175 € + 3 × 300 € Kinderzulage = 1.075 € Gesamtzulage). Förderquote auf 60 € Eigenbeitrag: fast 1.800 %.

Im neuen Altersvorsorgedepot: Die volle Kinderzulage von 3 × 300 € = 900 € ist bereits ab 300 € Eigenbeitrag (25 €/Monat) erreichbar. Grundzulage bei 300 € Eigenbeitrag: 180 € (50 %). Gesamtzulage: 1.080 €. Förderquote auf 300 € Eigenbeitrag: 360 % – immer noch gut, aber weniger als bei Riester mit nur 60 € Mindestbeitrag. Für Maria mit sehr geringem Eigenbeitrag und vielen Kindern kann der alte Riester-Vertrag mit minimalem Eigenbeitrag (60 €) wirtschaftlich vorteilhafter sein als das neue System mit Mindestbeitrag von 120 €.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Eine zentrale Frage für die über 15 Millionen Riester-Sparer in Deutschland. Die gute Nachricht: Es gibt keinen Zwang. Alle bestehenden Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können zu den bisherigen Konditionen weiter bespart werden. Kein einziger Riester-Vertrag wird automatisch umgestellt oder beendet.

Es gibt vier Optionen für bestehende Riester-Sparer:

Option 1: Riester-Vertrag einfach weiterlaufen lassen. Der bestehende Vertrag läuft mit alter Förderung und alten Bedingungen weiter. Wer zufrieden ist und keinen Vorteil im Wechsel sieht, braucht nichts zu tun. Die alte Förderung (Grundzulage 175 €, Kinderzulagen) bleibt erhalten.

Option 2: Nur zur neuen steuerlichen Förderung wechseln. Der Vertrag bleibt beim bisherigen Anbieter, aber die Förderstruktur wird auf das neue System umgestellt – also höhere Zulagen nach dem neuen Stufenmodell. Das erfordert eine Erklärung gegenüber dem Anbieter.

Option 3: Guthaben in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen. Das gesamte angesammelte Riester-Guthaben wird in ein neues Altersvorsorgedepot überführt – zum Beispiel von einer teuren Riester-Rentenversicherung zu einem günstigen ETF-Depot. Alle bisherigen Zulagen bleiben erhalten (keine Rückzahlung). Nach fünf Vertragsjahren soll der Wechsel kostenlos sein. Der Effekt: Wer von 2 % Riester-Kosten auf 0,2 % ETF-Kosten wechselt, spart bei 25.000 € Guthaben und 20 Jahren Restlaufzeit rechnerisch rund 15.000 € an Gebühren.

Option 4: Alten Riester-Vertrag beitragsfrei stellen + Neuvertrag abschließen. Das Riester-Guthaben bleibt im alten Vertrag eingefroren (beitragsfrei), und ein neues Altersvorsorgedepot wird parallel eröffnet. Das Guthaben wird nicht übertragen.

🚨 Niemals den Riester-Vertrag kündigen!

Wer seinen Riester-Vertrag kündigt – statt ihn zu übertragen oder beitragsfrei zu stellen –, muss sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das kann je nach Laufzeit und Förderhöhe mehrere Tausend Euro betragen. Auch bei einem Wechsel zum Altersvorsorgedepot ist eine Kündigung nicht nötig: Das Guthaben wird übertragen, nicht gekündigt. Bundesfinanzministerium und Verbraucherzentrale sind sich einig: Eine Kündigung des Riester-Vertrags ist in aller Regel die schlechteste aller Optionen.

Was ist besser – Altersvorsorgedepot oder privates ETF-Depot ohne Förderung?

Das neue Altersvorsorgedepot ist für die meisten Erwerbstätigen attraktiver als ein reines privates ETF-Depot ohne Förderung – aber nicht für alle. Die folgende Abwägung hilft bei der Entscheidung.

KriteriumAltersvorsorgedepotNormales ETF-Depot (Neobroker)
Staatliche ZulagenBis 540 € Grundzulage + 300 € / KindKeine
Steuern auf Gewinne (Anspar)Keine (Steuerstundung)25 % Abgeltungssteuer (über Sparerpauschbetrag)
Steuern auf Auszahlung100 % persönlicher SteuersatzNur Kursgewinne / Dividenden besteuert (25 % Abgeltungssteuer; ETF-Teilfreistellung 30 %)
ZugriffsalterFrühestens 65 (mit Förderrückzahlung vorher)Jederzeit
KostenStandarddepot max. 1 % p. a.Günstigste ETFs ab 0,07–0,20 % p. a.
Flexibilität AnlageBegrenzte zertifizierte ProdukteVolle Freiheit, Tausende ETFs wählbar
VererbungBei Auszahlplan: vererbbar; bei Leibrente: nichtVollständig vererbbar
Empfehlung für wen?Bis zum Förderhöchstbetrag (1.800 €/J.) für fast alleErgänzend für Beträge über 1.800 €/J.; oder wenn Flexibilität wichtig ist

Die Empfehlung der unabhängigen Finanzexperten lautet deshalb: Altersvorsorgedepot bis zur Förderhöchstgrenze von 1.800 Euro pro Jahr besparen – und parallel ein normales ETF-Depot für weiteres Vermögen führen. Das kombiniert staatliche Förderung mit maximaler Flexibilität und minimalen Kosten.

Häufige Fragen zum neuen Altersvorsorgedepot ab 2027

Was ist das Altersvorsorgedepot und wann startet es?

Das Altersvorsorgedepot ist die staatlich geförderte Nachfolge der Riester-Rente und startet am 1. Januar 2027. Es ermöglicht erstmals, staatliche Zulagen direkt in ETFs und Fonds zu investieren – ohne teuren Versicherungsmantel und ohne Beitragsgarantie. Das Gesetz wurde Ende März 2026 vom Bundestag beschlossen und hat den Bundesrat passiert. Anbieter können ab Januar 2027 Altersvorsorgedepots vertreiben.

Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Die Förderung ist beitragsproportional: Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Cent je eingezahltem Euro (maximal 180 Euro jährlich). Für weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro gibt es 25 Cent je Euro (maximal 360 Euro jährlich). Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr – dreimal mehr als die bisherige Riester-Grundzulage von 175 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro jährlich. Mindestbeitrag für die Förderung: 120 Euro pro Jahr.

Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?

Ja – das ist eine der wichtigsten Neuerungen der Reform. Während Selbstständige von der Riester-Rente weitgehend ausgeschlossen waren, sind sie ab 2027 vollständig förderberechtigt. Auch Freiberufler, Unternehmer und sogenannte Solo-Selbstständige können das Altersvorsorgedepot nutzen und erhalten die vollen staatlichen Zulagen. Das schließt eine jahrelange Gerechtigkeitslücke im deutschen Altersvorsorgesystem.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag ab 2027?

Nichts – wenn Sie nichts tun. Alle bestehenden Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können mit bisheriger Förderung weitergeführt werden. Ab 2027 sind keine neuen Riester-Abschlüsse mehr möglich. Bestehende Verträge können wahlweise mit neuem Fördermodell weitergeführt, in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen (ohne Zurückzahlung bisheriger Zulagen) oder parallel zu einem neuen Depot beitragsfrei gestellt werden. Niemals kündigen – das würde zur vollständigen Rückzahlung aller Zulagen führen.

Wann und wie kann ich das Geld aus dem Altersvorsorgedepot entnehmen?

Das Kapital im Altersvorsorgedepot kann frühestens ab dem 65. Lebensjahr entnommen werden – ohne Förderrückzahlung. Eine Entnahme muss spätestens ab dem 70. Lebensjahr beginnen. Die Auszahlung kann wahlweise als lebenslange Leibrente, als Zeitrente bis zum 85. oder 95. Lebensjahr oder als flexibler Auszahlplan erfolgen. Bei einem Auszahlplan ist nicht ausgezahltes Restkapital im Todesfall vererbbar. Alle Auszahlungen unterliegen der vollen Einkommensteuer (nachgelagerte Besteuerung).

Was ist die Frühstart-Rente für Kinder?

Die Frühstart-Rente ist ein staatlich finanziertes Depot für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr. Der Staat zahlt 10 Euro monatlich (120 Euro jährlich) in ein individuelles Altersvorsorgedepot des Kindes ein – unabhängig vom Einkommen der Eltern und bis zum 18. Geburtstag. Eltern, Großeltern und andere können zusätzlich einzahlen. Die Einführung erfolgt jahrgangsweise ab 2026 (Startjahrgang: geboren 2020). Nach dem 18. Geburtstag können Kinder das Depot als reguläres Altersvorsorgedepot mit eigenen Einzahlungen weiterführen. Staatliche Beiträge für Kinder ohne Depoteltern werden automatisch über die Bundesbank verwaltet.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot mehr als ein normales ETF-Depot?

Für die meisten Sparer: Ja – bis zur geförderten Höchstgrenze von 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr eindeutig. Die staatlichen Zulagen (540 Euro Grundzulage plus Kinderzulagen) und der Steuerstundungseffekt (keine Abgeltungssteuer in der Ansparphase) machen das Depot für den geförderten Betrag fast immer vorteilhafter als ein normales Depot. Für Beträge über 1.800 Euro ist ein normales ETF-Depot mit günstigstem ETF die bessere Wahl, da Kosten und Flexibilität dort überlegen sind. Die optimale Strategie: Altersvorsorgedepot bis 1.800 € jährlich + privates ETF-Depot für den Restbetrag.

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