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Reiserücktrittsversicherung 2024 - Aktuelle Angebote

Reiserücktrittskostenversicherung - Reiserücktritt ohne böse Überraschungen

Die schönste Zeit des Jahres naht, der Urlaub ist detailliert geplant. Und dann kommt etwas so Einschneidendes dazwischen, dass man die Reise schweren Herzens ausfallen lassen muss. Ob ein nahe stehender Angehöriger unverhofft verstorben ist oder eine schwere Krankheit den Reisenden ereilt, es gibt einige triftige Gründe, die die Vorfreude auf den Urlaub von jetzt auf gleich verschwinden lassen. Muss man sich von seinem Urlaubsvorhaben verabschieden, kann der von Glück reden, der im Vorhinein für diesen Fall der Fälle eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Die Reiserücktrittsversicherung, korrekterweise Reiserücktrittskostenversicherung, sichert den Urlauber gegenüber Kosten ab, die ihm bei einem Rücktritt vom bereits gebuchten Urlaub entstehen würden. Die Kosten, die auf einen nicht Versicherten zukommen, betragen häufig einen Großteil der ursprünglichen Reisekosten für Flug, Hotel und Reiseveranstalter. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass ein Verdienstausfall z.B. für den Hotelier, vermieden werden soll. Und genau diese Kosten fallen in den Zuständigkeitsbereich der Reiserücktrittskostenversicherung. Bedingung für eine Übernahme der Kosten durch die Versicherung ist allerdings, dass der Reiseantritt als nicht mehr zumutbar für den Reisenden eingestuft wird.

Reiserücktrittsversicherung - mit oder ohne Selbstbeteiligung

ReiserücktrittsversicherungDie Versicherung sollte sofort benachrichtigt werden, wenn klar ist, dass der lang ersehnte Urlaub doch nicht angetreten werden kann. Hierbei gilt: Selbst wenn die Möglichkeit einer rechtzeitigen Genesung bis zur geplanten Abreise besteht, sollte man die Versicherung über die mögliche Stornierung informieren. Dass dem Rücktritt eine Krankheit zugrunde liegt, muss – bestenfalls von einem Facharzt – per Attest bestätigt werden.

Bei zahlreichen Versicherern wird vom Klienten bei einer Stornierung durch Krankheit tatsächlich eine Selbstübernahme von 20 Prozent der anfallenden Gebühren verlangt, wenigstens jedoch eine Zahlung von 25 Euro. Ist der Rücktritt nicht krankheitsbedingt, fordern viele Versicherungen eine Selbstbeteiligung von pauschal 25 Euro. Im Prinzip ist jedoch anzuraten, bei Abschluss der Versicherung darauf zu achten, dass sie keinen Selbstbehalt einschließt. Diese Option ist dann zwar etwas teurer, spart aber bei einem Reiserücktritt wegen Erkrankung mitunter einige hundert Euro. Wie teuer eine Reiserücktrittsversicherung ist, hängt vom Wert der gebuchten Reise sowie von der Zahl der Mitreisenden ab. Die Prämie für den Urlaub einer ganzen Familie, die an die 4000 Euro für ihre Buchung ausgegeben hat, muss mit einer Versicherungsprämie in Höhe von etwas über 100 Euro rechnen. Ein Alleinreisender hingegen ist mit einem Betrag zwischen 30 und 40 Euro dabei, wenn er seine Reise im Wert von ca. 1000 Euro versichern möchte. In jedem Fall ist die Beitragshöhe für die Reiserücktrittsversicherung in der Regel sehr überschaubar.

Häufiges und teures Reisen bedarf einer Risikoabsicherung

Vielreisende haben die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung für die Dauer eines ganzen Jahres abzuschließen. Hierbei ist der Versicherungsschutz jedoch nur für eine Reisegesamtsumme bis zu einem bestimmten Höchstbetrag gewährleistet. Vor Abschluss der Versicherung sollte also abgeschätzt werden, welchen Wert die für das Versicherungsjahr anstehenden Reisen in toto haben werden. Liegen die Ausgaben für die Reisen wider Erwarten doch über der vereinbarten Höchstgrenze, sollte mit dem Versicherer über eine Nachversicherung gesprochen werden. Darüber hinaus ist eine Reiserücktrittsversicherung für sehr aufwändige und kostspielige Reisepläne zu empfehlen.
In jedem Fall muss die Reiserücktrittskostenversicherung binnen einer vorgesehenen Frist nach der Buchung erfolgen. Diese Frist changiert von Versicherung zu Versicherung.

Wer auf Schiffsreise geht, muss in punkto Reiserücktrittskostenversicherung einige Besonderheiten beachten. Denn nicht alle Versicherungen decken auch den Rücktritt von einer Schiffsreise ab. Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Muss der Urlaub nämlich unerwartet beendet werden, greift die Reiserücktrittskostenversicherung nicht mehr. Ein Rücktritt ist also nur vor der Reise möglich, ein Abbruch währenddessen. Eine Kombination beider Versicherungen ist sehr zu empfehlen, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte. Der Umstand, der zum Abbruch oder zum Rücktritt von einer Reise führt, ist ohnehin schon unerfreulich genug. Mit einer Reiserücktrittskosten- und einer Reiseabbruchversicherung wird immerhin einem zusätzlichen finanziellen Fiasko entgegen gewirkt.

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Letzte Aktualisierung: 09.03.2024