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Existenzielle Risiken 2024 - Einkommen

Absicherung des Einkommens als existenzielles Risiko - Aktuelle Angebote

Eine der wichtigsten Versicherungen zur Absicherung existenzieller Risiken während des Berufslebens ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die aktuellen Statistiken zeigen, dass rund 25 Prozent aller Berufstätigen einma in ihrem Leben zumindest vorübergehend von Berufsunfähigkeit betroffen sind. Manch einer kann gar nicht mehr in seinen Beruf zurück kehren. Von diesem Risiko lässt sich keine Berufsgruppe ausschließen, denn die Ursachen für eine zumindest zeitweise Berufsunfähigkeit sind nur noch selten berufstypische Erkrankungen oder Verletzungen, sondern vielmehr psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, die jede Berufsgruppe treffen können. Erkrankungen des Muskel- und Knochenapparats, insbesondere Rückenprobleme, die ebenfalls unabhängig von der Art der Berufsausübung anfallen, führen auch häufig dazu, dass Berufstätige für mehrere Jahre nicht erwerbstätig sein können. Abgesehen davon, dass Betroffene ernsthafte gesundheitliche Probleme haben, führen die Erkrankungen in der Folge auch zu wirtschaftlichen Problemen, denn nach spätestens 18 Monaten bleiben auch die Krankengeldzahlungen aus.

Die Rentenversicherung zahlt meist nicht

Existenzielle Risiken Einkommen
Existenzielle Risiken Einkommen
Seit der letzten großen Rentenreform kennt die gesetzliche Rentenversicherung den Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit nicht mehr. Rente wird daher nur noch bei voller Erwerbsunfähigkeit gezahlt und die tritt in den meisten Fällen nicht ein. Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, von dem wird erwartet, dass er sich eine andere Tätigkeit sucht. Nur wer bis 1960 geboren ist, erhält unter Umständen eine Rente für verminderte Erwerbsfähigkeit in Form einer Teilzeitrente, wenn ihm bescheinigt wird, dass er nur noch bis zu sechs Stunden am Tag einer Berufstätigkeit nachgehen kann. Der Rentenversicherer fragt in diesem Zusammenhang nicht danach, ob es überhaupt eine Chance auf einen solchen Arbeitsplatz gibt. Voraussetzung für die Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente durch den Rentenversicherungsträger ist die Einhaltung einer Wartezeit von fünf Jahren. Außerdem muss die betroffene Person in den letzten drei Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit ununterbrochen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben.

Eigene Vorsorge unabdingbar

Nicht nur, wer nach dem 1. Januar 1960 geboren ist, sondern auch ältere Berufstätige sind darauf angewiesen, selbst Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit zu treffen, wenn sie nicht große Einkommenseinbußen hinnehmen wollen. Auf eine Unterstützung durch die staatlichen Versicherungsträger können sich Berufstätige nicht mehr verlassen. Auch die Verbraucherberatungen raten Berufstätigen dazu, unbedingt private Vorsorge zu treffen und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Nur wer über ein ausreichend großes Vermögen verfügt, um eine einkommenslose Zeit daraus zu überbrücken, kann es sich leisten, auf eine zusätzliche Absicherung zu verzichten, ohne in existenzielle Not zu geraten. Über eine derartige Sicherheit verfügen aber die wenigsten Arbeitnehmer. Fällt aber ein Einkommen für mehrere Jahre oder sogar dauerhaft aus, dann lässt sich die Finanzierung des Einfamilienhauses nicht mehr aufrecht erhalten, das geplante Studium der Kinder kann nicht mehr finanziert werden und auch die teure Miete für eine große Wohnung wird man sich auf Dauer nicht mehr leisten können. Urlaubsreisen oder gar Therapien, die von den Krankenversicherern auch nur noch eingeschränkt bezahlt werden, sind ebenfalls nicht mehr finanzierbar. Zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung daher unabdingbar.

Die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind zwar vergleichsweise hoch, insbesondere dann, wenn Berufstätige nicht schon in jungen Jahren Vorsorge getroffen haben, aber letztendlich stellen sie eine Investition in die eigene Zukunft dar. Ein Problem, das häufig zum Verzicht auf diese Absicherung führt, ist die Beitragsgestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherungen, denn je höher das Risiko einer Berufsunfähigkeit im ausgeübten Beruf ist, umso höher sind auch die Beiträge. Gerade Berufe mit allgemein niedrigem Verdienst aber gehören häufig der Risikogruppe an. So kann ein Handwerker, der einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, schon einmal mehr als das Doppelte des Beitrages bezahlen, der für einen Diplom-Ingenieur anfällt, obwohl er unter Umständen höchstens halb so viel verdient.

Falsche Angaben gefährden den Versicherungsschutz

Da Versicherer, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten, ein hohes Risiko eingehen, eines Tages in Anspruch genommen zu werden, ist die Versicherung an enge Voraussetzungen geknüpft. Vorerkrankungen können unter Umständen zur Ablehnung des Antrags oder zum Ausschluss bestimmter Krankheitsbilder führen. So reicht es zur Ablehnung unter Umständen schon aus, wenn es Jahre vor dem Versicherungsantrag zu einer Extremsituation kam, die dazu führte, dass psychiatrische oder psychologische Hilfe in Anspruch genommen werden musste. Derartige Extremsituationen in Form von Mobbing oder besonderen Stressbelastungen treffen aber viele Berufstätige irgendwann während ihres Berufslebens.

Dennoch sollten Antragsteller alle Fragen zu ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte wahrheitsgemäß beantworten. Wer eine Vorerkrankung verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz, denn der Versicherer ist in einem solchen Fall nicht verpflichtet, die Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Die Beiträge, die bis zum Eintritt des Versicherungsfalls entrichtet wurden, sind dann verloren. Beim Vertragsabschluss sollte daher jeder Zweifel ausgeschlossen werden. Vor der Unterschrift sollte jeder Antragsteller genau prüfen, welche Ausschlusskriterien der Versicherer vorsieht und eine Klärung herbeiführen, bevor es zu spät ist.

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Letzte Aktualisierung: 05.04.2024