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Riester Rente | Steuern 2024
Riester Rente 2024 - Steuern sparen mit der Riester Rente
Mit der Riester-Rente lassen sich Steuern sparen. Das zu versteuernde Einkommen kann durch den Sonderausgabenabzug der Beiträge gemindert werden. Dabei gilt dies nur für den begünstigten Personenkreis. Während der Rentenlaufzeit erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen.
Man muss zunächst zum förderfähigen Personenkreis zählen, um in den Genuss des Sonderausgabenabzugs zu gelangen. Zum förderfähigen Personenkreis gehören.
- Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst angestellt sind
- Alle, die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind,
- Beamte,
- Pflichtversicherte Handwerker,
- Nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversicherte Landwirte
- Personen, die z.B. Arbeitslosengeld I oder II, Krankengeld beziehen, also so genannte Lohnersatzleistungsbezieher.
- Personen die pflegebedürftig sind
- Kindererziehende, die während der Kindererziehungszeit nicht berufstätig sind
- Versicherte geringfügig Beschäftigte,
Alle nichtgenannten Personen, die nicht Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, bleiben vom Kreis der Begünstigten ausgenommen.
Riester Rente - Sonderausgabenabzug der Riester Rente
Als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können sämtliche Beiträge zur Riester-Rente inklusive Zulagen. Dabei ist jedoch der Maximalbetrag von 2.100 Euro pro Jahr zu beachten.
Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dann wird durch das Finanzamt geprüft, ob die in den Vertrag geflossenen staatlichen Zulagen, die Steuerersparnis unterschreiten. Ist die Steuerersparnis höher, wird die Differenz zwischen Steuerersparnis und Zulagen erstattet, bzw. der Riester-Sparer bekommt diese mit seiner Einkommensteuer verrechnet. Ist die Zulage insgesamt gleich oder höher als die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug, bleibt es bei der Zulage. Für den Fall, dass nur ein Ehepartner begünstigt ist, kann dieser neben seinen eigenen Altersvorsorgbeiträgen auch die des nichtbegünstigten Partners als Sonderausgaben geltend machen. Hierbei ist aber höchstens der maximale Förderbetrag möglich.
Besteuerung der Riester-Rente im Rentenbezug
In die Riester-Rente fließen nur Auszahlungen aus unversteuertem Einkommen. Daher müssen später die Rentenzahlungen aus dem Riestervertrag in voller Höhe versteuert werden. Allerdings ist der Steuersatz im Rentenalter geringer. So wird zum einen ein Steuerstundungseffekt erzielt, zum anderen aber grundsätzlich eine geringere Steuerbelastung.
Renten aus einer privaten Rentenversicherung der 3. Schicht werden im Gegenzug dazu nur im Ertragsanteil versteuert. Ebenso wie die laufende Rente ist auch eine etwaige Teilkapitalisierung zu Rentenbeginn voll zu verteuern.
Steuerbescheinigung: Riester-Rente für das Finanzamt
Die vom Riester-Anbieter ausgestellt Bescheinigung können Sie jedes Jahr dem Finanzamt einreichen. Folgende Daten sind darin enthalten.
• Der Stand ihres Altersvorsorgevermögens
• Die Höhe der im abgelaufenen Jahr geleisteten Beiträge zur Riester-Rente
• Im vergangenen Jahr aufgehobene, getroffene oder geänderte Ermittlungs- und Berechnungsergebnisse für Zulagen
• Die bis zum Ende des Vertragsjahres gutgeschriebene Summe der Zulagen
• Die Summe der Altersvorsorgebeiträge
Riester Rente - Erbschafts- und Schenkungsteuer bei der Riester-Rente
Die Leistungen aus der Riester-Rente unterliegen nicht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Für den Fall allerdings, dass Ansprüche oder Leistungen aus der Riester-Rente durch die Schenkung des Versicherungsnehmers oder bei dessen Tod über ein Bezugsrecht oder auch als Teil eines Nachlasses erworben werden, fallen sowohl Erbschafts- als auch Schenkungsteuer an. Von der Versicherungsteuer befreit sind hingegen die Beiträge für den Altersvorsorgevertrag.
Fordern Sie mit unserem Formular rechts oben ein unverbindliches Angebot für eine Riester Rente an.