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Riester Rente 2024 - Förderung in Europa

Riester Rente - Rentner können Riester-Förderung in ganz Europa genießen

Bisher mussten Rentner, die ihren wohlverdienten Ruhestand nicht in Deutschland verbrachten, sondern in anderen EU-Staaten, die staatliche Förderung, die sie während der Beitragszahlung zum Riester-Vertrag erhielten, zurück zahlen. Das ist nun nicht mehr nötig, denn der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung in einem Urteil als Verstoß gegen die Freizügigkeit von Arbeitnehmern in Europa bewertet. Zulagen, die von Auswanderern bereits einbehalten wurden, können nun zurück gefordert werden, notfalls im Wege der Klage. Für den Bund ist damit eine Reduzierung der Steuer-Einnahmen um fast eine halbe Million Euro verbunden.

Riester Rente - Urteil des EuGHRiester Rente Europa

Deutsche Rentner möchten wenigstens im Alter dem kühlen und oft regnerischen Klima in Deutschland entfliehen. Beliebte Ziele für Auswanderer sind zum Beispiel der Gardasee oder die Mittelmeer-Insel Mallorca. Die Renten der gut versorgten Ruheständler ermöglichten ihnen in Südeuropa ein angenehmes Leben, auf ihre staatlich geförderte Riester-Rente mussten sie dabei bisher aber verzichten. Nicht nur Rentner sind bisher von den Einschränkungen der Riester-Förderung für Auslandswohnsitze betroffen, sondern auch Arbeitnehmer mit einem ausländischen Wohnsitz und Besitzer von Wohn-Immobilien im Ausland. Bisher mussten sie die erhaltene Riester-Förderung zumindest teilweise zurück zahlen oder kamen erst gar nicht in den Genuss. Die Rendite, die bei der Riester-Rente sowieso nicht sehr hoch ist, wurde durch diese gesetzliche Regelung deutlich verringert. Diese Praxis hat der Europäische Gerichtshof nun untersagt und gleichzeitig verlangt, dass die deutsche Gesetzgebung zur Riester-Rente in mehreren Punkten modifiziert wird. Für den deutschen Staat führt diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Mindereinnahmen von fast 500 Millionen Euro.

Riester Rente - Verstoß gegen europäisches Recht - Förderungen nicht für Grenzgänger und Auslands-Immobilien

Von diesem Urteil sind mehr als 185.000 deutsche Rentner betroffen, die ihren Wohnsitz nach der Beendigung ihres Arbeitslebens in einen anderen EU-Staat verlegt haben, aber auch Grenzgänger und Immobilien-Eigentümer im Ausland profitieren von der Entscheidung der Richter in Luxemburg. Der Gesetzgeber in Deutschland wird nun dafür sorgen müssen, dass sie nicht mehr auf die Riester-Förderung verzichten oder sie zurückzahlen müssen, wenn sie Deutschland verlassen. Grenzgänger, die zwar ihren Arbeitsplatz in Deutschland haben, nicht aber ihren Wohnsitz, sind bisher vollständig von den Vorteilen der Riester-Sparpläne ausgeschlossen. Aufgrund des Doppelbesteuerungs-Abkommens zahlen sie nämlich ihre Einkommenssteuer nicht in Deutschland, sondern in dem Land, in dem sie wohnen. Da die Riester-Förderung aber mit Steuervergünstigungen einhergeht, haben nur Arbeitnehmer einen Vorteil von dieser privaten Altersvorsorge, die in Deutschland Steuern zahlen. Diese Regelung sieht der Europäische Gerichtshof als Verstoß gegen die Freizügigkeit von Arbeitnehmern in allen EU-Staaten an. Davon sind rund 67 000 Arbeitnehmer mit ausländischem Wohnsitz betroffen.

Bis zu 50.000 Euro des angesparten Kapitals in einem Riester-Vertrag können für die Immobilien-Finanzierung eingesetzt werden, jedoch nur dann, wenn der Standort der Immobilie in Deutschland ist. Zieht es aber ein Arbeitnehmer vor, ein Haus oder eine Wohnung im europäischen Ausland zu kaufen oder zu bauen, so bleibt ihm diese Möglichkeit verschlossen. Da ein Immobilienbesitzer im Ausland mit deutschem Arbeitsplatz aber auch ein Grenzgänger ist, trifft die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auch auf diesen Personenkreis zu.

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Letzte Aktualisierung: 10.03.2024