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Basisrente | Vorteile 2024 - Angebote und Informationen

Basisrente Vorteile 2024 : Flexible Zuzahlungen und Leistungen im Todesfall

Ein besonderer Vorteil der Basisrente ist die gebotene Flexibilität. Dabei können die Rentenleistungen durch Zuzahlungen erhöht werden. Auch im Todesfall stehen dabei Leistungen aus der Basisrente zur Verfügung. Damit passt sich die Basisrente den individuellen Bedürfnissen an und ist deshalb auch für Selbständige bestens geeignet.  

Vorteil der Basisrente ist, dass Versicherte nicht an einen einmal festgelegten Betrag gebunden sind. Da gerade die Unsicherheit der zukünftigen Einnahmen für Selbständige ein dauerhaftes Problem darstellt, ist es wichtig die Einzahlungen in die eigene Altersvorsorge variieren zu können.   

Flexible Einzahlungen bei der Basisrente zur Steueroptimierungbasisrente vorteile

Da mit zunehmendem Lebensalter auch die Ansprüche steigen und die Inflation an den Ersparnissen nagt, sollte die Basisrente mit einer Dynamik ausgestattet sein. Dynamik bedeutet, dass der Beitragsatz und die Rentenleistung nach einem vorher festgelegten Prozentsatz ansteigen. Möchte man die Dynamik in einem Jahr nicht wahrnehmen, kann man einfach der eigenen Versicherungsgesellschaft bescheid geben. Der Vertrag kann dann in ursprünglicher Form weitergeführt werden. Allerdings erhöht sich dann im entsprechenden Zeitraum auch die Rentenleistung nicht. Im nächsten Jahr erhält der Sparer dann erneut ein Angebot zur Dynamik.  

Der Betrag kann ebenso während der Vertragslaufzeit angepasst werden. Nach den finanziellen Möglichkeiten ist es möglich mehr oder weniger in die Basisrente einzuzahlen. Dabei sind allerdings die Tarifbedingungen des Versicherers zu beachten. Ebenso hat man aber auch die Möglichkeit sind er Basisrente eine Zuzahlung zu leisten. Ledige können pro Jahr maximal 20.000 Euro in den Vertrag einzahlen, bei verheirateten Paaren erhöht sich der Betrag auf 40.000 Euro. Damit bietet sich gerade für Selbstständige die Möglichkeit zur Steueroptimierung am Ende des Geschäftsjahres. 
Zudem ist das eingezahlte Vermögen Insolvenzgeschützt, wird also im Falle des Bezuges von Arbeitslosengeld II oder bei Insolvenz nicht zum verwertbaren Vermögen.

Basisrente - Leistungen im Todesfall bei der Basisrente

Ziel der Basisrente ist die Versorgung des Einzelnen im Rentenalter. Deshalb ist standardmäßig keine Todesfallleistung vorgesehen. Dennoch bieten die Versicherer auch Möglichkeiten an die Hinterbliebenen im Todesfall zu abzusichern. Wichtig bei der Basisrente ist es zwischen der Anspar- und der Renten- bzw. Leistungsphase zu unterscheiden.

Ansparphase: Die Hinterbliebenen-Versicherung macht es möglich, dass eine bestimmte Summe an den Ehepartner oder aber die Kinder des Versicherten ausgezahlt wird. Zudem kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die eine Beitragsrückerstattung im Todesfall vor Rentenbeginn ermöglicht. Diese wird jedoch nicht steuerlich gefördert.

Rentenphase: Entweder erhält der oder die Hinterbliebene einen bestimmten Prozentsatz (z.B. 60 Prozent) der Hauptrente, oder aber es wird eine Rentengarantiezeit vereinbart. Verstirbt der Versicherte während dieses Zeitraums, wird aus dem Restkapital eine lebenslange Rente an die Hinterbliebenen gezahlt. Man spricht hierbei von einer Restkapitalverrentung. Das im Todesfall zur Verfügung stehende Kapital wird dabei, abzüglich der bereits gezahlten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt.   

So stellt die Basisrente auch im Todesfall die Versorgung der Hinterbliebenen sicher. Auch die Auszahlung der Basisrente ist flexibel. So kann der Versicherte festlegen, ob die Rente ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden soll, oder erst zu einem späteren Zeitpunkt. Spätestens mit dem 85. Lebensjahr muss die Rentenauszahlung aber beginnen.

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Letzte Aktualisierung: 10.03.2024