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PKV Voraussetzung für Studenten 2024 - Aktuelle Angebote
Voraussetzungen für Studenten in der PKV
Studenten müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit für sie eine Versicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich ist. Grundsätzlich gilt: wer aufgrund der Einschreibung als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig wird, kann sich nur auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Dabei muss eine bestimmte Frist eingehalten werden: denn der Antrag auf die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV kann nur innerhalb von drei Monaten nach dem Beginn der Versicherungspflicht, also nach der Einschreibung im ersten Semester, gestellt werden. Ferner trifft diese Frist auch dann zu, wenn der Student wegen anderer Gründe aus der Versicherungspflicht ausscheidet oder die kostenlosen Familienversicherung in der GKV nicht mehr in Frage kommt. Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht wird bei der jeweils zuständigen Krankenkasse gestellt.
Weitere wichtige Details zur PKV für Studenten
Ferner sollte man vor diesem Schritt wissen, dass man die Befreiung nicht widerrufen kann. Hat man sich also einmal für die PKV entschieden, bleibt man auch in ihr versichert.Dies bringt wiederum den Vorteil mit sich, dass man nicht jedes Semester aufs Neue einen Antrag auf die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV stellen muss. Wird der Antrag genehmigt, bekommt der Student von der Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung, die er bei der Hochschule vorlegen muss. Ein Nachweis über eine Versicherung bei einer PKV ist nicht erforderlich. Von der Art der Krankenversicherung sind auch die Einschreibung oder die Annahme an einer Hochschule nicht betroffen. Jedoch gibt es im Saarland hierzu besondere Vorschriften.
Ihre Gültigkeit hat die Befreiung von der Versicherungspflicht ab dem Zeitpunkt, ab dem die Versicherungspflicht eintritt, sofern zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Ansonsten wirkt die Befreiung vom Beginn des Kalendermonats an, der nach der Stellung des Antrags auf Befreiung folgt.
Und nach dem Studium?
Ist das Studium erfolgreich beendet, werden die meisten Studenten zunächst wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Dies ist darin begründet, dass sie in der Regel mit einem geringen Einkommen die Arbeit nach dem Studium aufnehmen und damit nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Mit diesen Einkommen endet für den dann ehemaligen Studenten auch die Möglichkeit, in der privaten Krankenversicherung versichert zu sein. Er muss wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Bei vielen Versicherern der PKV ist jedoch für diesen Fall eine sog. „Anwartschaftsversicherung“ möglich. Durch sie kann der ehemalige Student später wieder in die PKV wechseln, wenn er die Versicherungspflichtgrenze mit seinem Einkommen übersteigt, ohne das eine erneute Risikoprüfung erfolgt. Möglich ist dies aber nur dann, wenn er wieder zu dem privaten Krankenversicherer geht, bei dem er schon als Student versichert war.