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Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz und die Private Krankenversicherung 2024

Seit dem 1. Januar 2010 können nach dem neuen Bürgerentlastungsgesetz alle Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden. Für privat Versicherte kann das aber dazu führen, dass Beitragsrückerstattungen nicht mehr lohnenswert sind. Versicherer müssen unter Umständen neue Tarifkonzepte entwickeln, da die bisherigen vielfach nicht mehr interessant sind. Grund dafür ist das Angebot vieler Krankenversicherer, ihren Kunden eine Beitragsrückerstattung zu gewähren, wenn diese ein Jahr lang keine Kosten verursacht haben. Manchmal kann es sich sogar rechnen, eine kleine Arztrechnung selbst zu begleichen und stattdessen die höhere Beitragsrückerstattung in Anspruch zu nehmen. Obendrein konnten ursprünglich selbst bezahlte Arztrechnungen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Da nun aber nur noch die Möglichkeit besteht, die Versicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen, ist es ohne Hilfe eines Steuerberaters oft nur noch schwer zu ermitteln, welches Verfahren das kostengünstigste ist, zumal der steuerlichen Anerkennung ein kompliziertes Berechnungsverfahren zugrunde liegt. 

Bürgerentlastungsgesetz - FinanzamtBürgerentlastungsgesetz

Bevor das Finanzamt aber die Beitragszahlungen für die Krankenversicherungen anerkennt, rechnet es den Anteil für Krankengeldzahlungen aus dem Gesamtbetrag heraus. Anschließend wird der verbleibende Beitrag mit dem Beitrag für die Basisversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung verglichen und nur der niedrigere Betrag angesetzt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte müssen nun noch eine Kürzung um den Arbeitgeberanteil hinnehmen. Der aus diesem komplizierten Berechnungsverfahren resultierende Betrag wird schließlich vom Finanzamt als Sonderausgabe anerkannt.

Kommt nun noch eine Beitragsrückerstattung hinzu, so wird wiederum zunächst ermittelt, inwiefern diese Erstattung mit dem Basisschutz der Gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. Was darüber hinaus geht, wird nochmals vom zuvor ermittelten Betrag subtrahiert. Schließlich können nur Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden, die tatsächlich angefallen sind.

Bürgerentlastungsgesetz - Berechnung der Entlastung

Die Berechnungen zur Aufsplittung der Beiträge stellt die Krankenversicherung auf. Inwiefern sich das Resultat aber steuerlich auswirkt, das muss jeder Steuerpflichtige selbst ermitteln. Letztendlich hängt die steuerliche Berücksichtigung auch noch vom persönlichen Steuersatz ab. Durch dieses komplizierte Verfahren kann es lohnenswert sein, auf eine Beitragsrückerstattung zu verzichten und stattdessen jede noch so kleine Rechnung zur Erstattung an die Krankenversicherung weiter zu leiten. Bei einem Steuersatz von fünfzig Prozent kann eine Beitragsrückerstattung von tausend Euro bereits zu einer um 500 Euro höheren Belastung führen. In diesem Fall lohnt es sich zum Beispiel nur, höchstens 500 Euro an Arztkosten im Jahr selbst zu übernehmen.

Bürgerentlastungsgesetz - Rückerstattungen

Privat Versicherte erhalten die Beitragsrückerstattungen immer erst im Sommer des Folgejahres. Im Jahr 2010 bedeutet das, dass die Rückerstattung für 2009 im Sommer des Jahres 2010 erfolgt. Da das Steuerrecht vom Zuflussprinzip ausgeht, nach dem Zahlungsströme der jeweiligen Steuerperiode zugeordnet werden, wirkt sich die Beitragsrückerstattung aus dem Jahr 2009, also einer Zeit, in der  das Bürgerentlastungsgesetz noch nicht in Kraft war, belastend für die betroffenen Personen aus, denn der Rückerstattung können keine Beitragszahlungen aus demselben Jahr gegenüber gestellt werden.

Verträge in Privaten Krankenversicherungen, die mit einem hohen Selbstbehalt und daher entsprechend niedrigem Beitrag einhergehen, werden mit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes für viele Versicherte uninteressant, da nun alle Kosten der Krankenversicherung von der Steuer abgesetzt werden können, während Arztrechnungen in voller Höhe beglichen werden müssen, sofern sie nicht die Selbstbehalt-Grenze erreichen.

Bürgerentlastungsgesetz - Auswirkungen des Bürgerentlastungsgesetzes

Das Bürgerentlastungsgesetz hat verschiedene Auswirkungen auf Versicherte. Jeder Steuerpflichtige, unabhängig davon, ob er privat oder gesetzlich krankenversichert ist, hat nun die Möglichkeit, alle Beiträge, die innerhalb der Familie für die Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen dabei keine Höchstgrenzen angesetzt werden.

Nicht absetzbar aber sind alle Anteile der Beiträge, die sich auf den Bezug von Krankengeld auswirken, oder mit denen Leistungen erzielt werden, die über den Basisschutz der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Gleichzeitig werden erfolgte Beitragsrückerstattungen abgezogen und die steuerliche Geltendmachung von Selbstbeteiligungen entfällt.

Bürgerentlastungsgesetz - Sonderausgabenabzug

Da es keine Verschlechterung gegenüber der alten Rechtslage geben darf, müssen die Finanzbehörden nun in jedem Einzelfall prüfen, welche Ansätze zum Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen günstiger sind.

Die neuen Regelungen des Bürgerentlastungsgesetzes sollen sich insgesamt steuermindernd auswirken. Voraussichtlich werden Arbeitnehmer um rund 7,3 Milliarden Euro entlastet. Für privat Versicherte, so das Bundesfinanzministerium, beträgt die jährliche Entlastung in der Summe rund 1,6 Milliarden Euro und Beamte profitieren immer noch von einer Entlastung in Höhe von 0,58 Milliarden Euro. Die größte Entlastung werden privat Versicherte erfahren, die mehrere Kinder versichern müssen.

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Letzte Aktualisierung: 08.03.2024