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Auslandskrankenversicherung 2024- Aktuelle Angebote

Die richtige Auslandskrankenversicherung ist entscheidend

Wenn Urlaubern im Ausland etwas zustößt und sie einen Arzt aufsuchen müssen, zahlt sich die richtige Reiseversicherung im wahrsten Sinne des Wortes aus. Nur leider treffen nicht alle Reisenden die richtigen Vorkehrungen – obwohl auch eine sehr gute Versicherung für nur wenige Euro pro Jahr abgeschlossen werden kann.
Was im Urlaub geschehen kann, hat kürzlich ein Urlauber erfahren. Ein Consulting-Fachmann aus Frankfurt, Mitte 40, trat seine Traumreise nach Südafrika in 2010 noch vor dem großen WM-Trubel an, um das Land in seiner vollen Blüte zu erleben. Er hatte alles en detail geplant: Eine Safari, ein ausgiebiger Trip längs der Garden Route und ausgewählte Weinproben. Alles schien fantastisch. Doch plötzlich kommt der Urlauber mit seinem gemieteten Auto von einer der endlos langen Straßen Südafrikas ab. Der Wagen überschlägt sich mehrere Male bis er zum Stehen kommt. Der Consultant erleidet einen Schädelbruch. Unverzüglich wird er in eine darauf spezialisierte Klinik in Deutschland überführt. Wenn er auch enormes Glück hatte und die Verletzung sehr gut abheilt, wartet gleich der nächste Schock: Seine Krankenkasse sperrt sich sowohl dagegen, die in Südafrika angefallenen Behandlungskosten zu übernehmen als auch, für die Kosten für seinen Transport nach Deutschland aufzukommen. Der Urlauber bleibt somit auf mehr als 40 Tausend Euro Schulden sitzen. Aus juristischer Perspektive ist die Position der Krankenkasse leider rechtens.

Krank im Ausland - Die Gesetzlichen Krankenkassen allein reichen im Ausland nicht aus

Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung - Wichtig
für einen sorglosen Urlaub
Bei den gesetzlichen Krankenkassen Versicherte können darauf zählen, dass in den Ländern der EU wenigstens die medizinische Grundversorgung auf Kosten der Kasse gewährleistet ist. Wenn sogar ein Abkommen der Staaten über die Sozialversicherung vorliegt, dann ist es sogar wahrscheinlich, dass ein Anteil an den Klinikkosten durch die Sozialversicherungen getragen wird. Man sollte sich jedoch nicht darauf verlassen, dass schon alles gut gehen werde. Denn die Kosten für den Rücktransport in deutsche Lande werden von der Heimatversicherung in keinem Fall übernommen.

In Nicht-EU-Ländern, respektive in solchen, mit denen die Bundesrepublik keine diesbezüglichen Verträge abgeschlossen hat, werden sogar gar keine Behandlungskosten von den deutschen Kassen getragen. Verbraucherschützer berichten davon, dass sich Mediziner im Ausland oft dagegen verwehren, Deutsche zu behandeln, wenn diese ihre Rechnung nicht privat bezahlen.

Mit einer europäischen Gesundheitskarte, die bei der Krankenkasse beantragt werden kann, ist in jedem Fall eine qualitativ angemessene Behandlung in den EU-Staaten und der Schweiz gewährleistet. Die Kosten werden allerdings nur bis zu dem Betrag übernommen, den eine entsprechende Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Fachleute der Krankenkassen berichten, dass der Differenzbetrag immens sein kann. Ohne eine zusätzliche private Krankenversicherung muss der Urlauber den ausstehenden Betrag selbst bezahlen. Das Risiko unerwartet hoher Kosten ist besonders im Falle eines Transportes zurück nach Deutschland gegeben. Wie Experten berichten, kann bereits ein Linienflug, bei dem für den Kranken nur ein wenig mehr Platz geschaffen werden muss, einige zehn Tausend Euro kosten. Wenn ein Charterflug mit medizinischem Fachpersonal vonnöten ist, sind die Kosten um ein Vielfaches höher.

Diese und andere Risiken können mit einer Reisekrankenversicherung abgefedert werden. Der Abschluss einer guten Police wird nicht nur von Fachleuten dringend empfohlen, sondern wohl auch von jedem, der selbst im Urlaub schon einmal unerwartete Gesundheitsprobleme bekommen hat.

Auslandskrankenversicherung - Auch für privat Versicherte wichtig

Privat Versicherte genießen in punkto Reisekrankenversicherung einige Vorteile, z.B. ist ein Schutz im Ausland meist bereits Teil der Leistungen. Tückische Lücken in der Deckung können jedoch verheerende Folgen haben, etwa, wenn ein Transport zurück nach Deutschland per se nicht erstattet wird. Ärgern wird man sich vor allem im Krankheitsfall darüber, dass der fehlende Zusatzschutz für so wenig Geld zu haben gewesen wäre. Es gibt Angebote z.B. von Kreditkartenfirmen oder Automobilclubs, die Komplettpakete schnüren. Hierbei ist die Auslandsreisekrankenversicherung wichtiger Teil eines Dienstleistungspakets, zu dem dann keine zusätzliche Krankenversicherung mehr benötigt wird. Einen umfassenden zusätzlichen Schutz gibt es im Falle der Reisekrankenversicherung bereits zum kleinen Preis. Abhängig von der Versicherung zahlt der Urlauber bis zu höchstens 25 Euro jährlich. Wer jedoch mehr als 42 Tage am Stück im Ausland verbringen möchte, der benötigt eine Einzelpolice, die auf die Anforderungen der Reise zugeschnitten ist. Eine Reisekrankenversicherung ist also in jedem Fall notwendig, wenn etwa ein längerer Auslandsaufenthalt als Praktikant oder Au-Pair geplant ist.

Vorerkrankungen und befristeter Versicherungsschutz

Wessen Risiken von einem Anbieter versichert werden, entscheidet schlussendlich das Versicherungsunternehmen. Hierbei ist der Grundtenor in Sachen Auslandsreisekrankenversicherung bei den Versicherungen in den vergangen Jahren zwar deutlich positiver geworden, dennoch müssen nicht selten viele Angaben gemacht werden, bis über die Höhe der Versicherungspolice und des Schutzes entschieden wird. Während einige Versicherer nicht viel auf die Vorerkrankungen Ihrer Klienten geben, müssen bei anderen sogar schwangere Frauen, die kerngesund sind, mit Benachteiligungen rechnen. Wenn also eine schwangere Frau auf Reisen Ihr Kind verfrüht zur Welt bringt, kommt die Versicherung unter Umständen nicht für die daraus entstehenden Kosten auf. An Krebs leidende Reisende werden mitunter nur gegen die Risiken anderer Krankheiten oder eines Beinbruchs versichert. Alle Kosten, die in Verbindung mit der Vorerkrankung anfallen, schließt der Versicherer in der Police aus.

Wer beim Versicherungsabschluss allerdings falsche Angaben über seinen Gesundheitszustand macht, für den rückt der volle Zusatzschutz in noch weitere Ferne. Die Versicherer behalten sich in diesem Falle vor, den Schutz komplett fallen zu lassen, indem sie die Police wegen des Tatbestands der arglistigen Täuschung anficht, so eine Expertin aus Versicherungskreisen. Ist man also bereits vor Reiseantritt nicht topfit, so empfiehlt sich entweder eine Versicherung ohne Check von Vorerkrankungen abzuschließen oder aber mit der Versicherung einen speziellen Kompromiss zu finden.

„Medizinisch notwendig“ versus „medizinisch sinnvoll und vertretbar“

Die Qualität der ärztlichen Versorgung auf Reisen liegt mitunter weit unter den deutschen Standards: Überfüllte Krankenhäuser, eine schlechte Ausstattung, Unterbesetzung, überarbeitetes Personal. Eine gute Auslandsreisekrankenversicherung kann vor derartigen Situationen schützen. Dennoch gibt es auch hier Versicherungsunternehmen, die die Überführung ins Heimatland nur für nötig erachten, wenn sie unter medizinischen Gesichtspunkten notwendig ist. Darüber, wann dies der Fall ist, sind sich die Versicherungsnehmer einerseits und Versicherungsgeber andererseits häufig nicht einig. Generell wird der Versicherer nicht für einen Rücktransport aufkommen, wenn der Kranke im zivilisierten Ausland von ausreichend Personal in einer Klinik von gutem Ruf betreut wird. Als Versicherungsnehmer fährt man besser mit einer Police, die für den Rückholservice nicht den Passus der „medizinischen Notwendigkeit“ beinhaltet, sondern in der es heißt „medizinisch sinnvoll und vertretbar“. So kann der Klient zur Genesung meist recht schnell in sein vertrautes Umfeld zurück, sich in seiner Sprache ausdrücken und seine Familie sehen.

Generell ist von befristeten Reisekrankenversicherungen oder solchen mit Klauseln über die Befristung des Versicherungsschutzes abzuraten. Läuft der Versicherungsschutz zum Beispiel nur für die geplante Dauer der Reise, kommt aber ein Unfall mit längerem Klinikaufenthalt dazwischen, so erlischt der Schutz durch die Police dennoch mit Ablauf der vor der Reise vereinbarten Frist. Versicherungskenner geben an, dass derartige Klauseln mittlerweile recht unüblich geworden seien, ein Großteil der Versicherungen zahle weiter, bis der glücklose Urlauber sicher nach Deutschland überführt werden kann. Und hier greift dann auch wieder die gute alte gesetzliche Krankenversicherung.

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Letzte Aktualisierung: 05.03.2024