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Rürup Rente | Steuern 2024 - Angebote und Informationen
Rürup Rente - Steuerliche Aspekte
Die nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Leistungen der Rürup-Rente in voller Höhe der Einkommensteuer unterworfen werden. Ein anderes Prinzip gilt jedoch bei Rürup-Renten die 2039 erstmals bezogen werden. Hier bleibt ein Teil der Rentenzahlungen dauerhaft steuerfrei. Vom erstmaligen Bezug der Rente abhängig, ist hier nur ein bestimmter Prozentsatz steuerpflichtig. Im Jahr 2009 sind nur 58% steuerpflichtig. Pro Jahr steigt dieser Satz bis zum Jahr 2020 um jeweils zwei Prozentpunkte an. Im Jahr 2020 müssen folglich 80% der Rentenleistung versteuert werden. Bis 2040 steigt der Satz dann jeweils um 1 Prozentpunkt pro Jahr an auf dann 100%.
Die zu entrichtende Steuer muss von dem Steuerpflichtigen im Zuge der Steuererklärung entrichtet werden, wird somit folglich nicht von der Rentenleistung abgezogen. Sollte der Wohnsitz ins Ausland verlegt werden, muss die Rürup-Rente in Deutschland versteuert werden. Um eine individuelle Berechnung zu erhalten, ist es ratsam, sich an den eigenen Steuerberater zu wenden.
Rürup Rente - Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung
Um eine Anerkennung der eigenen Rentenversicherung als Rürup-Rente zu erwirken, muss diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese werden in § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG erwähnt. Dazu zählen:
- Der Einschluss einer Zusatzversicherung zur Hinterbliebenen-Rente muss für Ehegatten möglich sein. Dabei dürfen die Leistungen nur an den Ehegatten erfolgen, mit dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet war.
- Bei Kindern die die Voraussetzungen des § 32 EStG erfüllen, ist auch ein Einschluss der Waisenversorgung möglich. Sollend ei Beiträge hierfür als Sonderausgaben abziehbar sein, müssen die Leistungen in einem einheitlichen Vertrag mit der Hauptversicherung geregelt sein. Jedoch muss sichergestellt sein, dass auf diese Beiträge weniger als die Hälfte des gesamten Beitrags ausmachen. Die Beiträge zur Hinterbliebenen-Zusatzversicherung zählen als Beiträge zur Alterssicherung und nicht als ergänzende Hinterbliebenenabsicherung, da bei Ehegatten eine lebenslange Leibrente bis zum Tode des als letztes Versterbenden geleistet wird.
- Der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss möglich sein.
- Erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres darf der Rentenauszahlungsbeginn erfolgen.
- Die monatliche Zahlung einer lebenslangen Leibrente muss gewährleistet sein.
Rürup Rente - Erbschaftssteuer
Da die Rürup-Rente an den Versicherungsnehmer selber ausgezahlt wird, ist die Versicherungsleistung von der Erbschaftsteuer befreit. Dabei richtet es sich nach dem gesamten erbschaftssteuerlichen Erwerb unter Berücksichtigung von Freibeträgen, ob es zu einer Erbschaftssteuerzahlung kommt.
Rürup Rente - Versicherungssteuer
Soweit Sie als Versicherungsnehmer Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind die Beiträge zu Lebensversicherungen - also auch der Rürup-Rente - von der Versicherungsteuer befreit.
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