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Riester Rente | Zulagen 2024 - Angebote und Informationen

Riester Rente - Grundzulagen und Kinderzulage als staatliche Förderung

Über Zulagen fördert der Staat die Riester-Rente. Neben der Grundzulage gibt es eine Kinderzulage sowie den Sonderausgabenabzug der Beiträge zur Riester-Rente. Dabei fließen die Zulagen direkt in den Riester-Vertrag. Im Rahmen der Steuererklärung erfolgt dann der Sonderausgabenabzug und mindert so die Steuerlast.

Die staatlichen Zulagen bieten einen besonderen finanziellen Anreiz zum Abschluss der Riester-Rente. Die staatlichen Zulagen fließen direkt in den Riester-Vertrag und somit in die Rentenleistung. Dabei bestehen die staatlichen Zulagen aus zwei Bestandteilen:

  • Grundzulage
  • Kinderzulage

Seit 2008 betragen diese festgeschriebenen Zulagen für Erwachsene 154 Euro und für jedes Kind 185 Euro. Kinder, die ab 2008 geboren wurden, erhalten sogar 300 Euro.  Zudem gibt es seit 2008 den Berufseinsteigerbonus. Unmittelbar zahlungsberechtigte Riester-Sparer, die jünger als 25 Jahre sind, erhalten so vom Staat eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage.  

Voraussetzungen zum Erhalt der vollen ZulagenRiester Rente | Zulagen

Es muss ein Mindestbeitrag in die Riester-Rente eingezahlt werden, um die volle Kinder- und Grundzulage zu erhalten. Dabei orientiert sich der Mindesteigenbetrag am sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres. Für die volle Förderung müssen seit 2008 vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden.

Der Maximalbetrag, der in den Riester-Vertrag fließen darf, liegt bei 2.100 Euro abzüglich der Zulagen. Anteilig gekürzt wird die Zulage für den Fall, dass vom Riester-Sparer weniger als der Mindesteigenbetrag errichtet wird. Wird z.B. nur die Hälfte des Mindesteigenbetrags bezahlt, erhält der Sparer auch nur die Hälfte der Grundzulagen. 

Auch Geringverdiener, die im Sinne der Bedingungen förderfähig sind, müssen eine Mindesteigenleistung erbringen. Der Sockelbetrag der Riester-Rente beläuft sich seit 2008 auf 60 Euro jährlich. Wird weniger als der Sockelbetrag eingezahlt, erhält man keine staatliche Zulage.

Ausgenommen sind hiervon nur mittelbar förderfähige Ehepartner. Ihnen steht die Möglichkeit offen einen Riester-Zulagenvertrag abzuschließen, in den ausschließlich die Zulagen fließen. Dafür ist allerdings Voraussetzung, dass der unmittelbar Förderfähige den Mindesteigenbetrag einzahlt.

Riester-Rente - Grundzulage

Anspruch auf die Grundzulage hat, wer Riester förderfähig ist und den Mindesteigenbetrag pro Jahr leistet. Die Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr. Ist das Ehepaar zusammenveranlagt, kann auch der jeweilige Ehegatte die Grundzulage erhalten. Der förderfähige Ehegatte muss hierzu den Mindesteigenbetrag unter Einberechnung der Grundzulage des anderen Ehegatten leisten. Darüber hinaus muss der nicht begünstigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, der auf seinen Namen läuft und auf den die Grundzulage fließt. Es gilt grundsätzlich die Formel:

Eigene Sparleistung = 4 Prozent des Vorjahreseinkommens minus Zulage(n)

Riester-Rente - Kinderzulage

Wird in einem Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld gezahlt, wird die Kinderzulage gewährt. Die Kinderzulage wird dabei grundsätzlich der Mutter gutgeschrieben. Stimmen beide Elternteile zu, kann die Kinderzulage auch dem Riester-Vertrag des Vaters zufließen.  185 Euro beträgt die Kinderzulage pro Kind seit 2008. Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, erhalten die Eltern sogar 300 Euro. Dabei ist jeweils Voraussetzung, dass der Mindesteigenbetrag gezahlt wird, um die volle Kinderzulage zu erhalten. Der Anspruch auf die Kinderzulage besteht so lange, wie auch eine Berechtigung auf Kindergeld besteht.  

Riester Rente - Wie erhalte ich die Zulagen?

Die Zulagen werden stets im Folgejahr des Beitragsjahres gewährt, d..h die Zulagen für 2009 werden im März 2010 dem Riester-Vertrag gutgeschrieben. Dabei ist es für die Berücksichtigung der Zulagen erforderlich, dass man der Gesellschaft bei der man seinen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, einen Antrag auf Zulage zugesandt hat. In diesem Antrag müssen relevante Informationen zum Antragssteller wie z.B. Steuernummer oder Finanzamt angegeben werden. Auch ein Antrag auf Dauerzulagen ist mittlerweile von den Riester-Anbietern zu bekommen. Einmalig bei Vertragsbeginn gestellt, fließen die Zulagen automatisch in den Vertrag. Ansonsten muss man darauf achten, dass der Zulagenantrag ergänzt und unterschrieben bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Beitragszahlung folgt, an die Versicherung zurückgeschickt wird.  Liegt der Zulagenantrag bei der Versicherung vor, werden die Daten an Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt. Die Zulagen überweist die zentrale Stelle direkt auf den Vertrag des Riester-Sparers.  Geht der Zulagenantrag nicht rechtzeitig beim Riester-Anbieter ein, verfällt der Anspruch auf Zulagen für das entsprechende Jahr. Davon ist auch der Sonderausgabenabzug betroffen. Dem Riester-Anbieter ist zudem jede Änderung des Einkommens, des Sozialversicherungsstatus sowie Änderungen beim Kindergeld, wie z.B. dessen Wegfall, mitzuteilen. Der Vertrag wird dann daraufhin angepasst.

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Letzte Aktualisierung: 12.04.2024