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Vor einem Abschluss der Riester-Rente sollte man die Bedingungen kennen, die als Voraussetzung gelten. Dies betrifft zum Beispiel die Auszahlung im Todesfall, ebenso wie bei förderschädlicher Verwendung. Deshalb ist es ratsam, sich ausführlich über die staatlich geförderte Riester-Rente, sowie deren Bedingung zu informieren.
Hohe Zulagen und Steuervorteile sind nur zwei Säulen der staatlichen Förderung. Für die Förderung werden vom Gesetzgeber im Gegenzug allerdings auch Spielregeln aufgestellt, die einzuhalten sind. Dabei zählen die Behandlung im Todesfall, die Auszahlung sowie die förderschädliche Verwendung zu den wichtigsten Bedingungen, mit denen sich die Riester-Rente befasst.
Riester Rente - Bei der Auszahlung gelten folgende Bedingungen
Der Anspruch auf eine lebenslange Rente ist das wichtigste Element der Riester-Rente. Der Versicherte kann bei Rentenbeginn wählen, ob er eine lebenslange Leibrente, oder eine Teilkapitalauszahlung von 30 des angesparten Vermögens wünscht. Bei Letzterem wird der Restbetrag dann verrentet. Die Riester-Rente wird nachgelagert versteuert, das bedeutet während des Rentenbezugs. Die Auszahlungen aus dem Riester-Vertrag sind dabei voll zu versteuern. Dabei gilt es aber zu beachten, dass der Steuersatz im Rentenalter deutlich unterhalb des eigenen Steuersatzes während der der Berufstätigkeit liegt.
Was muss man im Todesfall bei der Riester-Rente beachten?
Was passiert mit dem angesparten Vermögen im Todesfall, das fragen sich viele Riester-Sparer. Entscheidend ist in diesem Fall, welche Riester-Variante sie gewählt haben.
Im Fall von Bank oder Fondssparplänen wird das angesparte Kapital an den Ehepartner oder aber kindergeldberechtigte Kinder vererbt und als Rente ausgezahlt.
Im Fall einer Rentenversicherung ist es möglich, das angesparte Vermögen an den Ehegatten zu übertragen. Dieser kann das Vermögen in eine Rente umwandeln, oder aber in seinen Vertrag übernehmen. IN der Regel wird jedoch eine Rentengarantierzeit vereinbart. Während dieser Zeit wird die Rente in jedem Fall an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Im Fall, dass kein Ehepartner oder Kinder vorhanden sind, wird das angesparte Kapital an den gesetzlichen Erben ausbezahlt. Der Unterschied zu Ehepartnern und Kindern liegt hierbei darin, dass die erhaltene Förderung zurückgezahlt werden muss.
Keine Rolle spielt der Vertragstyp bei der Riester-Rente für den Fall, dass der Versicherte vor Rentenbeginn stirbt. Der Ehepartner kann hier das angesammelte Kapital einfach in seinen eigenen Riester-Vertrag überführen. Lässt er sich hingegen das Kapital auszahlen, muss er die staatlichen Förderungen zurückzahlen.
Riester Vertrag - Was bedeutet förderschädliche Verwendung
Werden die Bedingungen des Gesetzgebers bei der Riester-Rente nicht eingehalten, fordert der Gesetzgeber die Rückzahlung der Zulagen und Steuerersparnisse. Dies gilt vor allen Dingen dann, wenn die Leistungen aus dem Riester-Vertrag
• entweder vor dem vollendeten 60 Lebensjahr ausgezahlt werden
• nicht als Rentenleistung, abgesehen von der erlaubten Teilkapitalisierung von 30%, verwendet wurde
• Die Riester-Rente an die Hinterbliebenen, oder im Falle des Rückkaufs, vollständig ausgezahlt wird
• Der Zulageberechtige ins Ausland zieht und dadurch seine unbeschränkte Steuerpflicht endet
Erfolgt hingegen ein Wechsel in einen anderen begünstigten Riester-Vertrag, müssen weder die Förderungen noch die Zulagen zurückgezahlt werden.
Für den Fall, dass Zulagen zurückzuzahlen sind, so haben diese Zahlungen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) zu erfolgen. Die nachgelagerte Besteuerung betrifft die im Rahmen der förderschädlichen Verwendung ausgezahlten Beträge. Wurde der ständige Wohnsitz ins Ausland verlegt, haben Versicherte die Möglichkeit die Rückzahlung so lange zu stunden, bis die Versorgungsleistung ausgezahlt wird. Bei Auszahlung der Versorgungsleitungen sind dann 15 Prozent des monatlichen Versorgungsbetrags zur Tilgung vorgesehen.
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