Startseite > Altersvorsorge > Förderrente > Riester Rente für Ehepaare
Riester Rente für Ehepaare - Angebote 2024
Riester Rente - Auch Ehepaare genießen Riester Förderung
Als mittelbar förderberechtigt in der Riester-Rente bezeichnet man Ehegatten, die selbst nicht zum förderfähigen Personenkreis gehören und dennoch eine Möglichkeit haben, von der Riester-Förderung zu profitieren. Jedoch hat ein mittelbar berechtigter Ehegatte nur dann einen Anspruch auf die Zulage zur Altersvorsorge, wenn er selbst einen Vertrag zur Altersvorsorge abschließt. Diese Regelung bestätigte der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 21.7.2009 mit dem Aktenzeichen X R 33/07. Die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Riester-Rente wurden geschaffen, um Arbeitnehmern die Möglichkeit einer zusätzlichen, privaten Alterssicherung zu bieten. Von dieser kapitalgedeckten Zusatzrente mit staatlicher Förderung sollten aber vor allem Arbeitnehmer profitieren, die von einer Senkung des Rentenniveaus sowie der absehbaren Versorgungsbezüge betroffen sind. Förderfähig sind neben den speziellen Altersvorsorgeverträgen auch Beiträge zu betrieblichen Altersvorsorge-Einrichtungen.
Riester Förderung bei Familien - Riester Förderung für mittelbar berechtigte Ehegatten
Ehegatten, die selbst nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen mittelbar ebenfalls die Kürzung der Renten und Altersversorgungen hinnehmen, denn die Kürzung wirkt sich auf das gesamte Familieneinkommen im Rentenalter aus, sie sind also mittelbar betroffen. Damit zählen sie zum Personenkreis, für den die Riester-Förderung geschaffen wurde. Der Gesetzgeber hat aber mit der Begünstigung die Einschränkung verbunden, dass mittelbar betroffene Ehepartner nur dann einen Anspruch auf die Förderung haben, wenn sie über einen eigenen Vertrag zur Altersvorsorge verfügen. Dieser Altersvorsorge-Vertrag darf jedoch nicht im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen werden.
Riester Rente - Klage abgewiesen
Eine Klage gegen diese Regelung wurde vom Bundesfinanzhof nun abgewiesen, weil Ehepartner, die ein eigenes Einkommen erzielen, das jedoch nicht unter die Förder-Voraussetzungen fällt, damit auch nicht mittelbar von der Senkung des Rentenniveaus betroffen sind. Damit fallen sie auch nicht unter den Förderzweck, den der Gesetzgeber mit den Riester-Gesetzen verfolgt.
Fordern Sie mit unserem Formular rechts oben ein unverbindliches Angebot für eine Riester Rente an.