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Rentenversicherung 2024 - Aktuelle Angebote und Informationen

Private Rentenversicherung als wichtiger Zusatzschutz

Nimmt man es genau, so ist die private Rentenversicherung keine Versicherung im eigentlichen Sinne. Vielmehr handelt es sich bei ihr um einen Sparvertrag, weil der so genannte Todesfallschutz für Hinterbliebene nicht Teil der Police ist. Die private Rentenversicherung kann besonders für Ältere interessant sein, die ihre Altersvorsorge effektiv betreiben wollen. Im Rahmen der privaten Altersvorsorge zahlt der Anleger ab einem bestimmten Datum eine festgelegte Rate pro Monat. Vereinbart der Interessent ein Kapitalwahlrecht in seiner Police, so kann er bei Ablauf des Vertrages eine einmalige Zahlung einer gewissen Summe einfordern. Man spricht dann von einer so genannten Ablaufleistung. Von dieser Auszahlung kann lediglich ein Teil garantiert werden. Der garantierte Zins auf den Sparanteil der privaten Altersvorsorge liegt allerdings bei mindestens 2,25 Prozent. In den Sparanteil der Versicherung fließt demzufolge ein höherer Beitrag, wobei die Rendite steigt. Eine private Rentenversicherung bietet sich auch für etwa 60 Jahre alte Anleger an. Dies gilt für den Fall, dass sie die Police per Einmalzahlung abschließen und die Rentenzahlung sofort beginnt.
Generell stellt die private Rentenversicherung einen Sparplan dar, d.h., dass monatlich ein fixer Beitrag auf das Rentenkonto eingezahlt wird. Wenn die Vertragslaufzeit abgelaufen ist, erhält der Anleger eine monatliche Rentenzahlung, die ihm sein Leben lang gezahlt wird. Der Versicherer überweist den monatlichen Betrag selbst dann noch, wenn der eigentliche Sparbetrag bereits aufgezehrt wurde.

Aufgeschobene RentenversicherungRentenversicherung

Im Wesentlichen wird in zwei unterschiedliche Formen der privaten Rentenversicherung unterschieden – in die aufgeschobene Rentenversicherung einerseits und die Kapitallebensversicherung andererseits. Da bei ihr der Risikoschutz nicht teil der Police ist, ist die aufgeschobene Rentenversicherung weniger teuer. Aufgrund des größeren Sparanteils ist auch die Rendite der aufgeschobenen Rentenversicherung höher. Zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrags und der ersten Leistung der Assekuranz liegen in der Regel 25 bis 30 Jahre. Sollte der Versicherungsnehmer vor Fälligkeit der Rente versterben, so werden die bereits von ihm geleisteten Beiträge den Hinterbliebenen in der Regel nicht zurück erstattet. Dies ist lediglich dann der Fall, wenn bei Unterzeichnung der Police eine spezielle Beitragsrückgewähr festgehalten wurde. Besteht man auf diese Rückgewähr, ist die Versicherung dementsprechend teurer und die Rendite kleiner. Wer einen bestimmten einmaligen Beitrag leistet, kann die Rentenleistungen auch schon vor dem 65. Geburtstag in Anspruch nehmen.
Wie hoch die Rente tatsächlich ausfällt, hängt davon ab, wie hoch der von der Assekuranz garantierte Pflichtanteil ist und inwiefern der hinzu kommende Überschussanteil sich im Laufe der Zeit verändert. Bei der so genannten aufgeschobenen Rentenversicherung gegen Einmalbetrag zahlt der zukünftige Rentier das Rentenkapital auf einen Schlag ein. Der Versicherer legt dieses Kapital dann bis zur Auszahlung der Rente entsprechend an. Will der Anleger eine Sofortrente von 100.000 Euro erzielen, muss er, je nach Zinssatz, einen Betrag zwischen etwa 140 und 300 Euro im Monat anlegen.

Dynamische, konstante und teildynamische Rente

In Sachen Rente gibt es verschiedene Möglichkeiten, seine Beiträge zu entrichten und auch diverse Optionen, seine Rente zu erhalten. Die dynamische Rente beispielsweise wird im ersten Jahr garantiert, danach wird sie – wie der Name schon sagt – dynamisiert. Hierbei werden die Überschüsse, die im Laufe der Jahre erzielt werden, dazu benutzt, den Rentenbetrag zu steigern. Die Rendite beträgt bei der Mehrzahl der Assekuranzen zwischen drei und vier Prozent im Jahr. Die Rente, die bei der dynamischen Rente monatlich gezahlt wird, ist im Vergleich zu anderen Modi der Auszahlung zunächst weitaus geringer. Im Gegenzug wachsen die monatlichen Rentenbeträge jedoch bis ins hohe Alter der Versicherten an.
Im Falle der konstanten Rente rechnet man den gewonnenen Anteil zu der garantierten Rente hinzu. Dies führt dazu, dass die Rente ab der ersten Auszahlung relativ hoch ist. Sollten sich aber einige Parameter der bisherigen Rentenberechnung ändern, steigt etwa die Lebenserwartung an, so ist es der Assekuranz vorbehalten, den Gewinnanteil der Rente wieder zu kürzen. Bei der konstanten Rente wird demzufolge eine relativ hohe aber gleichermaßen auch unsichere Rente ausgezahlt. Ein Mischmodell aus konstanter und dynamischer Rente verbirgt sich hinter der teildynamischen Rente. Bei ihr wird auf die anfänglichen monatlichen Rentenbeträge ein gewisser Anteil des Überschusses ausbezahlt, der Rest des Gewinns speist die jährliche Rentenerhöhung.
Es spielt keine Rolle, für welches Auszahlungsmodell man sich entscheidet, der Versicherte bekommt stets eine bestimmte Rente vertraglich garantiert, die Garantierente. Auszahlungen, die darüber hinaus erfolgen, sind so genannte Überschussbeteiligungen.

Garantierente, Überschussbeteiligungen und Hinterbliebenenvorsorge

Die Witwenrente fällt unter die Extras der privaten Rentenversicherung, die gesondert abgeschlossen werden können und dementsprechend auch teurer sind. Im Zuge einer vereinbarten Witwenrente erhalten der Partner oder die Kinder eine lebenslange Rente, wenn der Versicherte stirbt. Diese Rente beträgt 60 Prozent der Grundrente des Versicherungsnehmers. Sollte der Versicherte allerdings bereits während der Ansparzeit versterben, wird die Witwenrente erst ab dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem auch die Rente des Versicherten fällig gewesen wäre. Vom Tode des Versicherten bis zur Auszahlung bleibt die Versicherung dann beitragsfrei.
Zudem hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eine Beitragsrückgewähr zu vereinbaren. Verstirbt der Versicherte noch in der Ansparphase, so erhalten seine Hinterbliebenen durch die Beitragsrückgewähr das bis dahin angesparte Kapital zuzüglich der Überschussanteile ausgezahlt. Kommt es in der Auszahlphase zum Tod des Versicherten, wird den Angehörigen das noch nicht aufgebrauchte Restkapital ausgezahlt.
Hinter der so genannten Garantierente verbirgt sich ein weiterer Teil der Hinterbliebenenvorsorge. Eine gewöhnliche Rente würde bei Tod des Versicherungsnehmers nicht weiter gezahlt, das übrige Kapital behielte die Versicherung ein. Eine Garantierente allerdings wird trotz Tod des Versicherten noch weitere fünf, zehn oder 15 Jahre an die Hinterbliebenen weiter gezahlt. Nicht selten findet sich eine auf fünf Jahre ausgelegte Garantierente schon in den Monatsbeiträgen der Rente berücksichtigt.
Ein zusätzliches Extra verbirgt sich hinter dem Stichwort des Kapitalwahlrechts. Etwa drei bis fünf Jahre vor dem Auslaufen der Versicherung hat der Versicherte die Option, sich zwischen einer einmaligen Ausschüttung des Kapitals und der dazugehörigen Überschussanteile einerseits und einer lebenslang gezahlten Rente andererseits zu entscheiden.

Rentenversicherung - Kürzungen der Überschussrente und Versteuerung

Im Falle der privaten Rentenversicherung sind die Überschüsse wegen der höher werdenden Lebenserwartung oft geringer als zum Beispiel bei der Kapitallebensversicherung. Daraus resultiert, dass die Rentenversicherer ihre Leistungen an die Versicherungsnehmer nicht selten über einen längeren Zeitraum erbringen müssen als ursprünglich vorgesehen. Die Assekuranzen kürzen demzufolge also die Überschussrenten, die Garantierente wird jedoch weiter in voller Höhe gezahlt.
Diese Kürzungen wirken sich umso deutlicher aus, desto jünger der Versicherungsnehmer beim Abschluss der Police ist. Hat man beispielsweise einen Vertrag für eine private Rentenversicherung nach 2005 unterzeichnet, so müssen mindestens 50 Prozent des Geldes versteuert werden, wenn der Versicherte sich für eine einmalige Auszahlung entscheidet. Die Bedingung für die Besteuerung lediglich der Hälfte des Geldes ist, dass es dem Versicherungsnehmer erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden darf und die Police eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren hatte. Entscheidet man sich gemäß Kapitalwahlrecht für die lebenslange Rente, so muss diese auch nach 2005 lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Dieser Ertragsanteil wurde im Jahr 2005 deutlich, nämlich um ein Drittel, erniedrigt. Für einen 65-jährigen Neurentner liegt der Ertragsanteil demzufolge bei 18 Prozent. Diese Neuregelung gilt sowohl für bereits abgeschlossene wie auch für neue Verträge.
Wer eine private Rentenversicherung erwerben möchte, muss sich im Übrigen keiner Gesundheitsprüfung unterziehen.

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Letzte Aktualisierung: 11.03.2024