Startseite > Altersvorsorge > Betriebsrente > Direktzusage
Direktzusage 2024 - bAV - Betriebliche Altersvorsorge
Direktzusage - Angebote und Informationen
Die Direktzusage - teilweise wird sie auch als Pensionszusage bezeichnet - ist eine Form der Betrieblichen Altersvorsorge, bei der Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer von der großen Flexibilität profitieren. Neben der Vorsorge für das Alter ist auch eine Absicherung der Hinterbliebenen oder für den Fall der Berufsunfähigkeit möglich.
Grundsätzlich können die Beiträge zur Direktzusage sowohl vom Arbeitgeber als gewinnmindernde Rückstellungen aber auch vom Arbeitnehmer in Form einer Gehaltsumwandlung finanziert werden. Das Grundprinzip der Direktzusage sagt vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Leistungseintritt eine monatliche Betriebsrente auszahlt.
Der Vorteil für die Unternehmen bei dieser Form der Betrieblichen Altersvorsorge stellt die Erhöhung der Liquidität dar. Der Nachteil dieser Versorgungsform liegt in der Ungewissheit der Höhe der späteren Zahlungen. Kein Arbeitgeber kann beispielsweise die Lebenserwartungen aber auch das Risiko genau abschätzen. Gerade bei kleineren Unternehmen kann der Leistungseintritt bei der Berufsfähigkeit ein fast unüberwindbares Risiko darstellen. Aus diesem Grund sollte die Direktzusage durch eine sogenannte Rückdeckungsversicherung gesichert sein.
Direktzusage - Besonderheiten bezüglich des Anspruchs
Bei der Direktzusage hält der Arbeitnehmer einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Sollte der Arbeitnehmer während seines Arbeitslebens den Arbeitgeber wechseln, bleibt der Anspruch bestehen. Allerdings ist eine Weiterführung dieser betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn der Arbeitgeber die Direktzusage durch eine Versicherung absichert. Sollte diese nicht der Fall sein, besteht im Fall einer Insolvenz trotzdem ein Schutz, da die Pensionsrückstellungen vor der Insolvenz geschützt sind.
Direktzusage - Steuern und Steuerrechtliche Grundlagen
Die Direktzusage ist im Gegensatz zu anderen Formen der Betrieblichen Altersvorsorge sehr flexibel, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind hinsichtlich der Einzahlungsmöglichkeiten kaum eingeschränkt. Grundsätzlich sind hohe Einzahlungen steuerfrei möglich, allerdings erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung im Alter. Aufgrund des geringeren Steuersatzes profitieren Arbeitnehmer von einer geringeren Steuerschuld. Ein weiterer Vorteil für alle Beteiligten stellt die Sozialabgabenbefreiung dar, da prinzipiell alle Einzahlungen in die Direktzusage bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei sind.
Fordern Sie mit unserem Formular rechts oben ein unverbindliches Angebot für eine Direktzusage an.